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Sprachprüfungen in der Vorschule beschlossen

Sprachprüfungen in der Vorschule beschlossen

Sprachprüfungen in der Vorschule beschlossen

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Merete Riisager
Unterrichtsministerin Merete Riisager (Liberale Allianz) am Mittwoch in Kopenhagen. Foto: Mads Claus Rasmussen/Scanpix

Jedes zehnte Kind, das in Dänemark eingeschult wird, hat laut Regierung einen sogenannten „nichtwestlichen Hintergrund“. Sprachprüfungen in der Vorschule sollen jetzt sicherstellen, dass die Kinder für die erste Klasse bereit sind.

Die Mehrheit im dänischen Folketing hat dem Vorhaben zugestimmt, dass Kinder künftig in der hierzulande „0. Klasse“ genannten Vorschule dreimal auf ihre Sprachfertigkeit hin geprüft werden sollen. Dem Plan haben neben der Regierung auch die Sozialdemokraten und die Dänische Volkspartei (DF) zugestimmt.

Aus der Einigung geht hervor, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 neben den Prüfungen auch Geld für den Spracherwerb „an bestimmten Schulen“ bereitgestellt werden soll – und dass die Schulen mit schlechten Ergebnissen sanktioniert werden sollen.

Die Maßnahmen sind Teil eines Maßnahmenpaketes mit dem umstrittenen Namen „Ghettopaket“, mit dem einer angenommenen „Parallelgesellschaft“ vorgebeugt werden soll. Dazu hat die Regierung eine Liste mit Wohngebieten angelegt, die sie als „Ghettos“ klassifiziert. Bis 2030 sollen sämtliche Wohngebiete von der Liste verschwunden sein.

Die nun beschlossenen Maßnahmen bedeuten, dass die Kinder der 0. Klasse künftig dreimal geprüft werden sollen, ob sie für den Unterricht in der 1. Klasse gewappnet sind. Eine vierte Prüfung soll vor dem Schulbeginn möglich sein. Ob es eine „Stopp-Prüfung“ geben wird, wie sie DF gefordert hatte, geht aus dem Papier nicht hervor.

Eltern, deren Kinder eine höhere (ungenehmigte) Abwesenheitsquote als 15 Prozent aufweisen, soll in Zukunft das Kindergeld gekürzt werden. Schulen, die anhaltend schlechte Notenschnitte liefern, sollen sanktioniert werden und Volksschulen gar von staatlicher Seite aus geschlossen und die betreffenden Kommunen mit Auflagen belegt werden können.

 

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