Tarifverhandlungen

Weniger Blitzer und Fahrprüfungen, wenn es zum Streik kommt

Weniger Blitzer und Fahrprüfungen, wenn es zum Streik kommt

Weniger Blitzer und Fahrprüfungen, wenn es zum Streik kommt

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Ein Beamter in einem sogenannten ATK-Fahrzeug (Archivbild). Foto: Rigspolitiet

Die Polizeigewerkschaft hat am Freitag verkündet, welche Maßnahmen die Gesetzeshüter im Falle eines Streikes im öffentlichen Dienst ergreifen wollen. Die Polizeibeamten selbst dürfen nicht streiken – aber ihre angestellten Kollegen an den mobilen Blitzanlagen schon.

Sollte es nach den zusammengebrochenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu Streiks kommen, wird sich auch die Polizeigewerkschaft beteiligen. Am Freitag teilte der Verband mit, dass und wie die organisierten Angestellten sich beteiligen würden.

Die in Dänemark ATK genannten mobilen Blitzer sollen dann weitgehend stillstehen – denn sie werden meist nicht von Beamten bedient. Auch die Fahrprüfungssachkundigen werden Streiken – was bedeutet, dass
die Abwicklung von Fahrprüfungen behindert wird. Und auch die Experten für Fingerabdrücke würden im Falle eines Streikes ihre Arbeit niederlegen. Bereits zuvor war verkündet worden, dass einige der kommunal beschäftigten Parkplatzkontrolleure – in den Kommunen, die keine Privatunternehmen mit dieser Aufgabe betraut haben – in den Streik treten würden.

Am Freitag hatten die Verhandlungsgemeinschaft für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Regionen und die Unterhändler der staatlich Beschäftigten verkündet, dass es ab dem 4. April Warnstreiks geben soll. Die Gewerkschaften haben gemeinsam erörtert, wo die Mitglieder streiken sollen. Zehn bis 15 Prozent der Arbeitsplätze sollen demnach bestreikt werden.

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