Haushalt

DF bleibt hart: Erst Haushalt – dann Steuerreform

DF bleibt hart: Erst Haushalt – dann Steuerreform

DF bleibt hart: Erst Haushalt – dann Steuerreform

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Kristian Thulesen Dahl
Kristian Thulesen Dahl Foto: Scanpix

Der Vorsitzende der Dänischen Volkspartei, Thulesen, hat am Freitag erneut unterstrichen, dass es mit seiner Partei keine Steuer-Verhandlungen geben werde, solange der Haushalt nicht verabschiedet ist. Er pocht auf Verschärfungen im Ausländerrecht – wohl wissend, dass diese gegen Konventionen verstoßen könnten.

Der Vorsitzende der Dänischen Volkspartei (DF), Kristian Thulesen Dahl, ist am Freitag mit den selben Forderungen wie in den Vortagen in die Verhandlungen mit Regierungschef Lars Løkke Rasmussen (Venstre) gegangen. Der Kern: Die Haushaltsverhandlungen mit den DF-Forderungen nach Verschärfungen auf dem Ausländergebiet sollen von den Gesprächen über Steuersenkungen getrennt werden.

„Ich finde, dass dieser Zirkus bald mal aufhören sollte“, so Thulesen auf dem Weg zum Gespräch mit Løkke am Freitagnachmittag. Seine Fraktion sei bereit, über den Haushalt zu reden und ihn zügig zu verabschieden. Doch die Steuersenkungen, die die Liberale Allianz unbedingt noch beschließen will, die müssten warten.

Stattdessen sollten die Regeln für in Dänemark aufgenommene Flüchtlinge schnellstmöglich verschärft werden. „Wir haben uns mit Beamten aus dem Justizministerium und dem Ausländer- und Integrationsministerium zusammengesetzt. Und ich kann versprechen, dass denen viele Gründe einfallen, dass wir das, was wir wollen, nicht durchführen können, weil es gegen Konventionen verstößt“, sagt Thulesen. Deshalb will er erst abwarten, dass alle Punkte juristisch geprüft sind. „Wir müssen sicher sein, dass die Dinge, auf die wir uns einigen, auch zu etwas werden können. Wir wissen aus bitterer Erfahrung, dass die Konventionen politische Vereinbarungen blockieren können. Deshalb müssen wir den Juristen Zeit geben, sie ordentlich durchzusehen“, so der DF-Chef.

Unter anderem ist noch ungewiss, ob der DF-Wunsch, den Familiennachzug für vorübergehend beschützte Flüchtlinge noch über  drei Jahre hinaus zu verhindern, überhaupt umgesetzt werden kann. Das dänische Höchstgericht hat die drei Jahre für solche Flüchtlinge zwar bestätigt, doch ob Menschen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, auch über drei Jahre hinaus von ihrer Familie getrennt werden dürfen, das ist noch nicht abgeklärt.

 

 

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