Flucht und Einwanderung

Støjberg freut sich: Abgewiesene Asylbewerber reisen nach Deutschland

Støjberg freut sich: Abgewiesene Asylbewerber reisen nach Deutschland

Støjberg freut sich: Abgewiesene Asylbewerber reisen nach Deutschland

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Inger Støjberg
Inger Støjberg Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Dänemarks Integrations- und Ausländerministerin hat sich erfreut darüber geäußert, dass „die Deutschen die Möglichkeiten des Dublin-Systems nicht nutzen“.

Im Jahr 2015 ist eine große Anzahl Asylbewerber über die deutsch-dänische Grenze nach Dänemark gekommen. Wie Jyllands-Posten berichtet, geht es jetzt vermehrt in die andere Richtung.

Die deutsche Polizei berichtet demnach von einer steigenden Zahl „illegaler Einreisen“ aus Dänemark, von denen der Großteil abgewiesene Asylbewerber seien, die auf eine neue Asylchance in Deutschland hoffen. Und Dänemarks Integrations- und Ausländerministerin Inger Støjberg (Venstre) freut sich darüber, dass die Deutschen nur wenige von ihnen zurück nach Dänemark schicken. Das sagte sie im Gespräch mit der Zeitung.

Deutschland schickt nur jeden zehnten Asylbewerber zurück

Dass die Menschen aus Dänemark nach Deutschland zurückkehren, verstößt unterdessen gegen den Geist der Dublin-Regeln, die besagen, dass ein Asylantrag nur in einem europäischen Land behandelt werden soll – weshalb die deutschen Behörden versuchen, die betreffenden Personen nach Dänemark zurückzuschicken.

2016 hat Deutschland Dänemark in 971 Fällen darum gebeten, Asylbewerber wieder aufzunehmen. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf 1.487 Fälle, schreibt Jyllands-Posten.

Doch die Anfragen decken sich nicht mit der Zahl der tatsächlich zurückgeführten Personen. In beiden Jahren hat Deutschland insgesamt nur 235 Menschen zurück nach Dänemark geschickt – also nur einen von zehn Betroffenen.

„Dass die Deutschen die Möglichkeiten des Dublin-Systems nicht nutzen, minimiert die Anzahl der Asylbewerber in Dänemark, und das ist für mich eine gute Sache“, sagt Støjberg.

Wenn die Anfrage nach einer Dublin-Überführung gestellt ist, hat Deutschland sechs Monate lang Zeit, die betreffende Person nach Dänemark zu bringen. Geschieht dies nicht, übernimmt Deutschland die Verantwortung für den Fall – und muss nun seinerseits über den Asylantrag entscheiden.

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Cornelius von Tiedemann
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