U-Boot-Fall

Angeklagter nannte sich selbst einen Mörder

Angeklagter nannte sich selbst einen Mörder

Angeklagter nannte sich selbst einen Mörder

cvt/dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Die australische Regisseurin Deirdre King vor dem Gericht in Kopenhagen. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Am dritten Tag mit Zeugenaussagen im Prozess um den mutmaßlichen Mörder der schwedischen Journalistin Kim Wall hat eine australische Regisseurin ausgesagt, dass der Angeklagte sich wenige Stunden vor der Abfahrt mit dem U-Boot selbst als Hauptverdächtiger in einem Mordfall und als Psychopath bezeichnet habe.

Wenige Stunden bevor der des Mordes angeklagte Peter Madsen mit der schwedischen Journalistin Kim Wall in seinem selbstgebauten U-Boot ablegte, beschrieb er sich selbst als Hauptverdächtigen in einem Mordfall. Das sagte eine australische Regisseurin am Montag bei ihrer Zeugenaussage im Kopenhagener Stadtgericht.

In einem Interview mit ihr habe der 47-Jährige gesagt, dass er lernen müsse, den Mund zu halten. „Dann brachte er die Analogie, dass er der Hauptverdächtige für den Mord am Nachbarn seiner Frau sei. Er begann, darüber zu reden, dass er das Recht habe, die Aussage zu verweigern und dass alles, was er sagt, gegen ihn verwendet werden könne“, so die Regisseurin.

Das australische Filmteam drehte an einer Dokumentation über Madsens U-Boot-Projekt, als dieser ablegte und auch noch, als er wegen des Mordes an der 30-jährigen Journalistin verhaftet wurde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es von Anfang an Madsen Plan war, Wall umzubringen, weshalb die Aussage der Regisseurin als zentral betrachtet wird.

Madsen habe auch gesagt, dass er möglicherweise Psychopath sei, so die Australierin weiter. Damals habe sie darauf nicht viel gegeben, heute müsse sie immer wieder über das Interview nachdenken. „Ich habe das einfach nicht vorhersehen können“, sagte sie unter Tränen.

Liebhaberinnen sagten aus, Madsen habe „niemals Grenzen überschritten“

Zuvor waren weitere Zeugen befragt worden. Der unter Mordverdacht stehende U-Boot-Bauer hatte sich in den vergangenen Jahren in der Kopenhagener Swinger- und Sadomasoszene aufgehalten Zwei seiner Liebhaberinnen sagten vor dem Kopenhagener Gericht aus, dass er dabei „niemals eine Grenze überschritten hat“.

Eine der Frauen berichtete, dass sie von einer dritten Person wisse, die mit Madsen über die Möglichkeit gesprochen habe, einen Todes-Pornofilm, einen sogenannten Snuff-Film, zu drehen. Madsen sei vom Tod sehr fasziniert gewesen, so die Frau vor Gericht. Die Ermittler fanden nach Sicherstellung des U-Bootes eine Videokamera des Angeklagten, auf der allerdings keine Aufnahmen von der Fahrt mit Kim Wall zu sehen sind. Madsen streitet weiter ab, die schwedische Journalistin getötet zu haben.

Überblick: So läuft der Prozess

  • Zwölf Verhandlungstage sind angesetzt. Begonnen wurde am 8. März im Stadtgericht Kopenhagen.
  • An der ersten beiden Tagen legte die Staatsanwaltschaft den Fall dar. Danach beantwortete der Angeklagte über mehrere Stunden Fragen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
  • Die vergangenen drei Verhandlungstage gab es Zeugenaussagen. Darunter ein Rechtsmediziner und mehrere Bekannte des Angeklagten. Auch die kommenden drei Verhandlungstage Dienstag, Mittwoch und der 3. April werden dazu genutzt.
  • Danach wird die Staatsanwaltschaft schriftliche Materialien vorlegen, die dokumentiert werden müssen. Besonders die rechtspsychiatrische Untersuchung wird von Interesse sein.
  • Nach der Beweisvorlage erklären sich zunächst die Staatsanwaltschaft und dann die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hat bereits festgelegt, dass sie für lebenslange Haft plädieren wird.
  • Bevor das Gericht sich zur Urteilsfindung zurückzieht, bekommt der Angeklagte das Wort.
  • Die Urteilsverkündung wird für den 25. April erwartet.
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