Loddenhoi

Jollenhafen-Plan wurde aufgehoben

Jollenhafen-Plan wurde aufgehoben

Jollenhafen-Plan wurde aufgehoben

Loddenhoi/Loddenhøj
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So in etwa hätte der Jollenhafen platziert werden sollen. Foto: Kommune Apenrade

Der Planungsklagerat hat entschieden: Die Kommune Apenrade hat einen Verfahrensfehler begangen. Sowohl Jubel als auch Enttäuschung in Loddenhoi.

Der Planungsklagerat hat entschieden: Die Kommune Apenrade hat einen Verfahrensfehler  begangen. Sowohl Jubel als auch Enttäuschung in Loddenhoi.

Der Planungsklagerat hat am Mittwoch in Viborg getagt und entschieden: Der neue Bebauungsplan  (lokalplan) für den Jollenhafen ist ungültig und wird aufgehoben. Die Begründung: Die Kommune hat eine „Fehleinschätzung“ begangen, indem man vor der Ausarbeitung des notwendigen Zusatzes zum Flächennutzungsplan (kommuneplan) die Bürger nicht ausreichend  eingebunden hat. Die Entscheidung ist endgültig, und kann nicht in die Berufung gehen.

„Als Vorsitzender der Jollenhafengilde bleibt mir  nur, achselzuckend festzustellen: aha?!“, sagt Carsten Lau Kjærgaard. „Die Nachricht ist ja noch so frisch. Wir müssen uns jetzt erst einmal die genaue Begründung durchlesen und evtl. ein Gespräch mit der Kommune führen, um dann zu entscheiden, ob und was zu tun ist“, fügt er hinzu. Enttäuschung  schwingt deutlich in seinen Worten mit. „Ich bin ja erst relativ spät während des Prozesses zur Jollenhafengilde gestoßen und bin noch nicht so lange Vorsitzender. Ich kann mir vorstellen, dass die Enttäuschung bei anderen Mitgliedern größer ist, die nämlich viel Zeit, Kraft und Energie auf  das Projekt verwendet haben. Es wird allerdings auch Leute geben, die glücklich sind über die Entscheidung des Planungsklagerates“, so der Vorsitzende des Jollenhafens in Loddenhoi und vermutet genau richtig. 

Søren Düwel zumindest ist glücklich. Er gehört der Bürgerinitiative an, die sich gegen den Jollenhafen starkgemacht und auch die Entscheidung der Kommune vor den  Planungsklagerat eingebracht hat. „Wir freuen uns, dass der Klagerat auch sagt, dass man die Bürger einbeziehen muss. Wir freuen uns jetzt darauf, dass eine Lösung gefunden wird, die allen Nutzern des Gebietes gerecht wird“, so Düwel als Sprecher der Bürgerinitiative gegenüber den Kollegen von JydskeVestkysten.

Die vom Planungsklagerat genannte „Fehleinschätzung“ wurmt natürlich den zuständigen Verwaltungsdirektor Stig Isaksen.  Seine Verwaltung hat einen Verfahrensfehler begangen, der für den Planungsklagerat so schwerwiegend ist, dass sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplanzusatz ungültig zu erklären sind.

Was mit der einen Million Kronen geschehen soll, mit der sich die  Kommune Apenrade an dem Bau der Marina beteiligen wollte, gilt es dann sicherlich neu zu verhandeln. Eine Möglichkeit wäre natürlich, eine Slipanlage zu finanzieren, d. h. eine Rampe, über die Wasserfahrzeuge direkt vom Bootstrailer zu Wasser gelassen und auch wieder herausgeholt werden können.

 

Das Problem: Der Paragraf 23c ist nicht immer heranzuziehen

Bei Änderungen oder Zusätzen von Flächennutzungsplänen müssen schon bei der Vorplanung Ideen und Vorschläge der Betroffenen und Einwohner eingeholt werden, es sei denn, es handelt sich um  Änderungen, die nicht gegen die Hauptprinzipien des Flächennutzungsplanes verstoßen oder auch geringfügige Änderungen sind.  Das besagt der Paragraf 23c des dänischen Planungsgesetzes.  Wann der Paragraf 23c herangezogen wird, ist also eine Art Ermessensfrage. Was gilt als  geringfügige Änderung des Flächennutzungsplanes? „Wir haben die Öffentlichkeit einbezogen, weil der Jollenhafen  in  dem Entwurf zum Flächennutzungsplan erwähnt wurde, der sich zu der Zeit in der öffentlichen Anhörung befand. Die Bürger hatten deshalb die Möglichkeit,  Vorschläge einzureihen“, erläutert der  Direktor der zuständigen Verwaltung  für Kultur, Umwelt und Gewerbe, Stig Isaksen, den Sachverhalt.  

Obwohl die Bürgereinbeziehung in der Vorplanungsphase nicht immer gefordert ist, hat die Kommune Apenrade sich in jüngster Vergangenheit verstärkt dieses Werkzeugs   bedient. „Unsere Erfahrung ist, dass wir viele gute Ideen, Vorschläge und Anmerkungen erhalten, die für die eigentliche Planung nützlich sind. Wir hätten natürlich auch in diesem Fall Ieen und Vorschläge einholen müssen. Unsere Einschätzung, dass die Öffentlichkeit bereits einbezogen war, ist nicht richtig gewesen. Das nehmen wir zur Kenntnis und werden das in unserer künftigen Planungsarbeit berücksichtigen“, sagt Isaksen.

Relativ selten wird gegen Bebauungspläne der Kommune geklagt. Seit 2013 wurden acht Entscheidungen eingeklagt. In diesem Fall wurde zum ersten Mal einer Klage stattgegeben.  Drei Entscheidungen stehen allerdings noch aus. 

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