Integration

Nur, wer nicht in einem sozialen Brennpunkt lebt, darf seinen Ehepartner nach Dänemark holen

Nur, wer nicht in einem sozialen Brennpunkt lebt, darf seinen Ehepartner nach Dänemark holen

Nur, wer nicht in einem sozialen Brennpunkt lebt, darf seinen Ehepartner nach Dänemark holen

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: Ryan Franco/Unsplash

Regierung, Sozialdemokraten und DF haben sich auf neue Regelungen für den Familiennachzug geeinigt. In Zukunft soll es vom Wohnort abhängen, ob Einwanderer ihre Ehepartner nach Dänemark holen können. Die alten Regeln zum Familiennachzug sollen durch die neuen abgelöst werden.

Inger Støjberg

Inger Støjberg

Mit dem Ziel, dass weniger Menschen aus dem Ausland zu ihren Ehepartnern nach Dänemark ziehen, haben sich die Regierung, die Sozialdemokraten und die Dänische Volkspartei (DF) auf neue Regeln zum Familiennachzug geeinigt.

Bisher musste ein Paar, dass sich Hoffnungen auf eine gemeinsame Zukunft in Dänemark machte, die sogenannten Anbindungskriterien erfüllen. Das bedeutet, dass das Paar insgesamt eine größere Anbindung an Dänemark als an ein anderes Land haben sollte.

Diese Kriterien werden jetzt aufgehoben. Stattdessen werden die sogenannten Integrationskriterien eingeführt. Darunter auch die Voraussetzung, dass ein Bürger, der in einem von der dänischen Regierung als „Ghetto“ ausgezeichneten Wohngebiet lebt, seinen Ehepartner nicht zu sich holen darf.

„Insgesamt wird das zu weniger Familienzusammenführungen nach Dänemark führen. Wir wollen mehr in Dänemark haben, die beitragen können“, sagt Integrationsministerin Inger Støjberg. „Es müssen strikte Kriterien aufgestellt werden. Sonst gab es Probleme für die Auslandsdänen, die draußen waren und positiv beitragen können“, sagt sie.

 

Mattias Tesfaye

Mattias Tesfaye

Zufrieden ist auch der sozialdemokratische ausländerpolitische Sprecher Mattias Tesfaye. Bisher galt die Regel, dass es Ausnahmen für Bürger gab, die mindestens 408.000 Kronen verdienen oder in einem von 40 Berufen beschäftigt sind, für die besonderer Arbeitskräftebedarf besteht. Doch dies habe zum Beispiel Handwerker benachteiligt, meint Tesfaye.

Die bisherigen Regeln waren auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert worden, der es als Diskriminierung schalt, dass Menschen, die Länger als 26 Jahre in Dänemark lebten, von den Kriterien nicht betroffen waren. Das führte dazu, dass alle den Anbindungskriterien entsprechen mussten, auch wenn einer der Ehepartner dänischer Staatsbürger war.

Støjberg passte die Regeln anschließend so an, dass Besserverdiener und Hochqualifizierte die Möglichkeit bekamen, mit ihrem Ehepartner nach Dänemark zurückzukehren.
 

Die neuen Regeln

Folgende Voraussetzungen müssen in Zukunft erfüllt sein, damit Ehepartner mit ihrer Familie in Dänemark leben dürfen.

Für die in Dänemark Lebenden gilt:
 
Sprachkenntnisse: Bestandene Prüfung in Dansk 3 oder entsprechender Sprachnachweis

Berufserfahrung: Geregelte Vollzeitbeschäftigung oder selbstständige Tätigkeit seit mindestens fünf Jahren in Dänemark

Ausbildung: Mindestens sechsjährige Ausbildung, davon mindestens ein Jahr über Grundschulniveau in Dänemark und ein Jahr Vollzeitausbildung in einer „kompetenzbringenden“ Ausbildung. Die 10. Klasse oder die Nachschule zählt nicht.

Für die Antragsteller aus dem Ausland gilt:

Sprachkenntnisse: Englischkenntnisse auf Niveau B1 oder bestandene Dänischprüfung Dansk 1.

Berufserfahrung: Geregelte Vollzeitbeschäftigung oder selbstständige Tätigkeit mindestens in drei der letzten fünf Jahre.

Ausbildung: Bestandene Ausbildung von mindestens einem Jahr Dauer, die mindestens mit einer weiterführenden Ausbildung in Dänemark zu vergleichen ist.

Quelle: Ausländer- und Integrationsministerium

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