Justiz

Pape will Recht auf freie Wahl von Strafverteidigern einschränken

Pape will Recht auf freie Wahl von Strafverteidigern einschränken

Pape will Recht auf freie Wahl von Strafverteidigern einschränken

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Søren Pape Poulsen
Søren Pape Poulsen Foto: Scanpix

Beschuldigte sollen sich künftig nur noch Verteidiger auswählen dürfen, die aktuell Zeit für den Fall haben. Das soll die Prozessdauer verkürzen. Der Verband der Strafverteidiger kritisiert die Idee. Die Sozialdemokraten und DF haben ihre Unterstützung angekündigt.

Langwierige Strafprozesse sind ein großes Problem. Vor allem für die Opfer, die dadurch Probleme haben, schnell wieder in ihr normales Leben zurückzukehren.

Dieser Meinung ist Justizminister Søren Pape Poulsen (Venstre), der am Sonntag neue Initiativen präsentiert hat, mit denen Strafprozesse künftig schneller abgehandelt werden sollen.

Nur noch Verteidiger mit Zeit im Terminplan

Unter anderem will er, dass Beschuldigte künftig nur noch einen Verteidiger auswählen dürfen, der aktuell Zeit für den Fall hat.

Laut Gesetz hat jeder die Möglichkeit seinen Verteidiger frei zu wählen, doch ab einer Verspätung des Prozesses von zwei bis drei Monaten kann gefordert werden, einen anderen Verteidiger auszuwählen.

Diese Frist soll jetzt auf vier Wochen begrenzt werden – in Fällen von Gewalt, Vergewaltigung oder Waffenbesitz soll sogar nur eine Verzögerung von bis zwei Wochen akzeptiert werden. Hintergrund der Idee sind Fälle von Bandenmitgliedern, die in der Vergangenheit absichtlich alle den gleichen Verteidiger gewählt haben, wodurch die Bearbeitung der Fälle in die Länge gezogen wurde.

„Das Rechtssystem darf nicht zum Narren gehalten werden – und das auch noch auf Kosten der Steuerzahler“, so Pape Poulsen zu Danmarks Radio.

Kritik und Unterstützung

Sein Vorschlag wird vom Verband der Strafverteidiger kritisiert. Dieser befürchtet, dass viele Beschuldigte nicht ausreichend gut vertreten werden. Pape betont bei DR, dass weiterhin jeder einen Verteidiger bekommen wird, „nur vielleicht nicht genau den, den er gerne haben möchte“.

2016 dauerte ein Strafprozess von der Anklage bis zum Antritt der Gefängnisstrafe im Durchschnitt 300 Tage.

Der Justizminister rechnet damit, den Gesetzesvorschlag im März einzubringen. Die Sozialdemokraten und die Dänische Volkspartei haben bereits ihre Unterstützung angekündigt.

 

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