Umwelt und Natur

Biberstreit: Grundbesitzer verliert vor Gericht

Biberstreit: Grundbesitzer verliert vor Gericht

Biberstreit: Grundbesitzer verliert vor Gericht

jt/ritzau
Holstebro
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: dpa

Ein Grundbesitzer hatte im Oktober die Umweltbehörde im landesweit berühmten Biberstreit auf Schadensersatz verklagt. Der Fall wurde dem Gericht in Holstebro übergeben und abgelehnt.

Als Teil eines Renaturierungsprojektes 1999 hatte die dänische Umweltbehörde 18 Biber in einem Waldgebiet zwischen Lemvig und Holstebro ausgesetzt. Diese vermehrten sich schnell und terrorisierten die Bäume und Seen des Grundbesitzers Find Andersen-Fruedahl.

Er verklagte die Behörde auf einen Schadensersatz zwischen 200.000 und 300.000 Kronen für die Schäden, die durch die Biber verursacht wurden.

Beim Gericht in Holstebro bekam Andersen-Fruedahl kein Zuspruch. Er verlor den Fall und muss nun die Bearbeitungskosten übernehmen und 30.000 Kronen an die Umweltbehörde bezahlen.

Mit dem Urteil ist er nicht zufrieden. Doch überrascht ist er indes auch nicht. „Wir haben viel zu viele Beamte hier im Land. Und dann steht der einzelne Bürger bloß da, und muss tun, was ihm befohlen wird“, so Andersen-Fruedahl zu TV2 News. Er wird sich nun mit seinem Anwalt beraten und überlegen, ob er in Berufung geht.

Es war das erste Mal, dass Schäden von wilden Tieren in einem dänischen Gerichtssaal verhandelt wurden.

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