Nach Festnahme in SH
Carles Puigdemont aus dem Gefängnis entlassen
Carles Puigdemont aus dem Gefängnis entlassen
Carles Puigdemont aus dem Gefängnis entlassen
Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein hat entschieden. In Kürze könnte Puigdemont in Neumünster vor die Presse treten.
Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont ist unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er verließ am Freitag die Justizvollzugsanstalt Neumünster, darf Deutschland aber nicht verlassen.
Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein hatte zuvor die sofortige Entlassung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster verfügt. Diese Anordung sei um 11.14 Uhr ergangen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Am Mittag wurde außerdem bekannt, dass Puigdemont am Freitag um 18 Uhr in der Stadthalle in Neumünster vor die Presse treten wolle.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte am Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl gegen den 55-Jährigen erlassen, ihn aber unter Auflagen ausgesetzt. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört es unter anderem, eine Kaution von 75.000 Euro zu hinterlegen. Puigdemonts deutscher Anwalt Till Dunckel sagte, man wolle so schnell wie möglich die Auflagen erfüllen, damit der 55-Jährige so schnell wie möglich aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster freigelassen werden könne.
Was hat das OLG genau entschieden?
Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl nur wegen des Vorwurfs der Untreue erlassen – den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter. Zudem hält das Gericht zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig.
Puigdemont muss für die Haftverschonung fünf Auflagen des Oberlandesgerichts Schleswig erfüllen:
- Er darf die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen.
- Er muss jeden Wechsel des Aufenthalts mitteilen.
- Er muss eine Sicherheitsleistung von 75.000 Euro hinterlegen – in bar, in Form von Wertpapieren oder einer Bürgschaft.
- Er muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden.
- Er hat Ladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts Folge zu leisten.
Das Gericht in Schleswig hatte in einer schriftlichen Mitteilung erklärt, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung, „dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist“. Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung „nicht als von vornherein unzulässig“, erklärte das OLG. Für diesen Punkt seien aber weitere Klärungen und mehr Informationen nötig. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, waren für den Senat nicht ersichtlich.