Hundegesetz

Ein Hund auf der Flucht vor dem Gesetz

Ein Hund auf der Flucht vor dem Gesetz

Ein Hund auf der Flucht vor dem Gesetz

Gesche Picolin
Gesche Picolin Journalistin
Apenrade/Aabenraa
Zuletzt aktualisiert um:
Saxo mit Herrchen Nis-Edwin List-Petersen an Bord der Ebba Aaen Foto: Timo Battefeld/JV

Weil ein Vierbeiner sich gegen einen anderen verteidigte, ist die Polizei ihm auf den Fersen.

Dänisches Hundegesetz:

Was steht da drin?

§ 6 b. Die Polizei kann entscheiden, einen Hund ins Tierheim zu bringen, bis ein Beschluss getroffen worden ist, ob der Hund eingeschläfert werden soll oder nicht.

 

Ein friedfertiger Zeitgenosse leistet sich einen Fehltritt, wird dadurch polizeilich auffällig  und sieht sich genötigt, sein weiteres Leben im Untergrund zu verbringen.  So passiert ist es dem Apenrader Nis-Edwin List-Petersen.

Der friedliche Zeitgenosse ist in seinem Fall der Hund der Familie, Saxo. Der ist untergetaucht und lebt nicht mehr in Apenrade. Was war passiert?
List-Petersens Nachbar hat auch einen Hund, einen kleinen Terrier. Dieser ist aber den größten Teil des Jahres mit dem Nachbarn im Ausland. Vor Jahren hat es einen Kampf zwischen den beiden gegeben, wobei der Terrier Saxo angriff und jener sich verteidigte. Seitdem gilt für List-Petersens: Ist der Nachbar zuhause, ist Saxo angeleint.

Am Sonnabend, 2. September, passiert es dann: Der  Terrier ist wider Erwarten zuhause. Mit Frauchen geht dieser unangeleint Gassi, während Saxo auf der Terrasse herumtollt. Der Terrier beginnt einen Kampf, der damit endet, dass der Streithahn operiert werden muss. Der Nachbar meldet das der Polizei, ohne überhaupt erst mit List-Petersen zu sprechen. „Und das nach dreißig Jahren guter Nachbarschaft“, so List-Petersen.

Polizei kommt vorbei

Am Montag, 11. September, kommt die Polizei  vorbei mit der Forderung vom 7. September, den Hund nach § 6 b Hundegesetz in ein Heim zu bringen, bis eine Entscheidung um dessen eventuelles Ableben getroffen sei. Dass der Nachbar die Anzeige inzwischen wieder zurückgezogen hat, ist für die Polizei nicht relevant. Saxo indes ist bereits bei einem der Kinder List-Petersens untergebracht, und somit nicht zugegen. Und seither befindet sich das Tier auf der Flucht.

List-Petersen schreibt auf seiner Facebook-Seite: „Wir müssen feststellen, dass größere Hunde in Dänemark nicht den Hauch einer Chance haben, wenn sie mit kleineren Hunden in einen Kampf geraten.“ Und er fährt fort: „Wir haben am eigenen Leib erfahren müssen, dass die deutschen Hundefamilien, die sich nicht mehr nach Dänemark trauen, weil sie befürchten, dass ihre Hunde getötet werden, Recht haben. Wir haben auch feststellen müssen, dass im Gegensatz zu den Ankündigungen, dass die Revision des Hundegesetzes nach vielen Protesten unter anderem von Tierärzten jetzt stärker differenziert sei, zu keinem Wechsel bei der Handhabung des Gesetzes durch die Polizei geführt hat – die weiterhin in guter Juristenmanier auf „Nummer sicher“ geht und eher einen Hund zu viel als zu wenig tötet, und das geht zu Lasten der großen Hunde, die naturgemäß das größere Gebiss haben und die heftigeren Bisse verursachen. Es sind also immer die großen Hunde, die zum Tode verurteilt werden.“

Einspruch eingereicht

Das Ehepaar hatte per 25. September Einspruch gegen den Beschluss eingereicht. Die Nachbarin könne behaupten was sie wolle, war sie doch die einzige Zeugin des Vorfalls am 2. September. List-Petersen und seine Frau waren gar nicht angehört worden. Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig quittiert elf Tage nach Erhalt des Einspruchs dessen Eingang, und dass die Klage an die Reichspolizei weitergereicht worden sei. Es ist der 5. Oktober. Am 11. Oktober wendet sich die Familie an die Polizei für Südjütland und Nordschleswig, mit der Bitte benachrichtigt zu werden, was den Stand der Dinge angeht. Eine Antwort kommt fünf Tage später, am 16.Oktober: Die Mail sei an die Reichspolizei weitergeleitet worden.

List-Petersen wendet sich an die Reichspolizei und wünscht, mit dem zuständigen Beamten zu  sprechen. Doch es sind die landesweiten Herbstferien, es ist niemand da. Er möge es am 23. Oktober wieder probieren. Am Wochenende war dann ein Brief von der Reichspolizei im Kasten: Der Einspruch vom 16. Oktober sei eingegangen, man erwarte eine Entscheidung innerhalb eines Monats.

Die List-Petersens sind somit weiter  in der Schwebe.  Es geht um Leben oder Tod ihres kleinen Lieblings.  Auf seiner Facebook-Seite äußert sich List-Petersen am Sonntag: Es sei unwürdig, wie mit größeren Hunden in Dänemark umgegangen werde.

Vierbeiner  Saxo ist indes weiter auf der Flucht vor dem dänischen Hundegesetz und dessen Vollstreckern.

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