Präzedenzfall

Mann darf sich nach Geschlechtsumwandlung „Vater“ nennen

Mann darf sich nach Geschlechtsumwandlung „Vater“ nennen

Mann darf sich nach Geschlechtsumwandlung „Vater“ nennen

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Das Östliche Landgericht Foto: Per Johansen

Das Östliche Landgericht hat entschieden: Ein Mann, der füher als Frau eingetragen war, darf als Vater des Kindes seiner Partnerin eingetragen werden. Die Staatsverwaltung hatte ihm dies verweigert.

Ein Mann, der früher als Frau behördlich registriert war, darf sich jetzt juristisch Vater des Kindes nennen, das seine Partnerin geboren hat. Das hat das Östliche Landgericht am Freitag in einem prinzipiellen Urteil zum Thema Vaterschaft entschieden.

Zuvor hatten die dänische Staatsverwaltung und in erster Instanz ein Stadtgericht entschieden, dass der Mann sich nicht als Elternteil – und somit als Vater – des Kindes eintragen lassen darf. Diese Entscheidung wurde nun vom Landgericht aufgehoben.

Entscheidender Faktor der vorangehenden Urteile war, dass der Mann zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zwar juristisch, nicht aber körperlich ein Mann war, sagt Anwalt Knud Foldschack, der die Eltern vertreten hat. „Es ist wunderschön, dass das Gericht sich dafür entschieden hat, dem juristischen Geschlechtswandel zu folgen. Die entscheidende Frage war, ob es einen Unterschied zwischen einer körperlichen und einer juristischen Problemstellung gibt. Den gibt es nicht, und das ist schön“, so Foldschack.

Damit ist der Mann als Vater des Kindes anerkannt, weil er juristisch gesehen ein Mann ist. Bereits 2015 hatte er den Geschlechtswandel von Frau zu Mann juristisch anerkannt bekommen, woraufhin ihm auch eine männliche Personennummer im Zivilregister zugeteilt wurde.

Dieses Jahr folgte die operative Geschlechtsumwandlung, durch die er auch körperlich „im Ganzen“, wie es im Urteilsspruch heißt, zum Mann wurde.

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