Datendiebstahl

Opfer von Nem ID-Betrug können auf Hilfe hoffen

Opfer von Nem ID-Betrug können auf Hilfe hoffen

Opfer von Nem ID-Betrug können auf Hilfe hoffen

Ritzau/nb
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Im Herbst wird Mit ID als Nachfolger von Nem ID eingeführt. Mit dem neuen System entfallen die physischen Karten, auf denen die Schlüssel aufgedruckt sind. Dadurch soll die Sicherheit erhöht werden. Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

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Grundsätzlich müssen Personen, die mit ihrer Nem ID einem Betrug ausgesetzt waren, bei dem die Betrüger Geld vom Bankkonto des Opfers erbeutet haben, selber für den Schaden aufkommen. Eine Arbeitsgruppe soll jetzt Möglichkeiten untersuchen, die geltenden Regeln zu ändern.

Wem seine Plastikkarte zum Bezahlen gestohlen wird, muss nicht selbst für entstandene Schäden aufkommen, wenn die Karte für Einkäufe in Geschäften oder im Internet missbraucht wird. In diesen Fällen kommt die Bank des Geschädigten für den Verlust auf.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Betrüger Zugang zur Nem ID und den Log-In-Daten ihres Opfers kriegen und anschließend Kredite abschließen oder Geld auf ihr eigenes Konto transferieren. In diesen Fällen muss der Geschädigte grundsätzlich selbst für den Verlust aufkommen.

Veraltete Gesetzgebung

Die Verbraucherschutzorganisation Forbrugerrådet Tænk sieht diesen Unterschied als Ausdruck dafür, dass die Gesetzgebung nicht mit der Entwicklung der Betrugsmaschen von Schwindlern Tritt gehalten hat.

Diese Auffassung vertritt auch die rechtspolitische Sprecherin der Volkssozialisten, Karina Lorentzen.

Deshalb begrüßen die Volkssozialisten und der Forbrugerrådet Tænk, dass nun eine Arbeitsgruppe untersuchen soll, ob Opfer von Nem ID-Betrugsfällen in Zukunft ihren Verlust ebenfalls erstattet bekommen können.

Die Arbeitsgruppe wurde von der Regierung eingesetzt und besteht aus Repräsentanten der Digitalisierungsbehörde, des Justizministeriums und des Wirtschaftsministeriums.

„Wir haben Fälle gesehen, bei denen Personen, die sich vollkommen verantwortungsvoll verhalten haben, das Bankkonto geplündert wurde und sie selbst an dem Verlust hängen blieben. Das stimmt ja nicht überein mit der rechtlichen Auffassung, dass man selber nicht für den Schaden aufkommen muss, sofern man verantwortungsvoll gehandelt hat und dennoch Opfer eines Betruges geworden ist“, sagt Vagn Jelsøe, Chefkonsulent beim Forbrugerrådet Tænk.

Betrug mit Hilfe eines Bibliothekscomputers

Er verweist auf eine Reihe von Fällen, bei denen die Log-In-Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Nem ID an einem öffentlich zugänglichen Bibliothekscomputer eingeloggt waren, abgegriffen wurden.

Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Täter ein spezielles Überwachungsprogramm auf den betroffenen Computern installiert hatten.

Da die Betrüger damit Zugang zur Nem ID ihrer Opfer bekamen, konnten sie mitverfolgen, wann eine neue physische Karte mit Nem ID-Schlüsseln unterwegs war. In dem Moment, in dem die Karte mit der Post versendet wurde, standen die Täter vor dem Briefkasten des Opfers und konnten so die Karte stehlen.

Zwei Männer waren im Februar für eine derartige Vorgehensweise verurteilt worden. Sie wurden für Betrügereien mit Nem ID in Höhe von etwa 13 Millionen Kronen schuldig gesprochen.

Änderung der Regeln prüfen

„Im Lichte der neuen Methoden, die die Betrüger jetzt verwenden, müssen wir ganz einfach genauer schauen, wo wir die Grenze ziehen, was in der Verantwortung des einzelnen Bürgers liegt und was nicht“, sagt Vagn Jelsøe.

Die eingesetzte Arbeitsgruppe soll prüfen, ob die Regeln geändert werden sollen, sodass Bürger künftig besser gegen Betrug mit Nem ID geschützt sind.

Die Arbeitsgruppe soll außerdem untersuchen, ob Opfer eines solchen Betrugs rückwirkend Erstattung für ihren Verlust erhalten sollen.

Banken sollten für Verluste aufkommen

Nach Auffassung des Forbrugerrådet Tænk sollten die Banken für eventuelle Verluste aufkommen. Sowohl die Verbraucherschutzorganisation als auch die Volkssozialisten warten seit langem auf eine Änderung der geltenden Regeln.

„Ich bin sehr erleichtert darüber, dass man sich auch einige der Betrugsfälle anschaut, die bereits passiert sind und prüft, ob man auch in diesen Fällen den Opfern ihren Verlust erstattet“, sagt Karina Lorentzen.

„Ich finde, dass ist bereits ein halber Sieg und eine Anerkennung der Tatsache, dass einige Menschen finanziell in Schwierigkeiten geraten sind“, sagt sie unter Hinweis auf die Einrichtung der neuen Arbeitsgruppe.

Mehr Sicherheit mit neuem System Mit ID 

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden für den Herbst erwartet.

Das existierende Nem ID-System wird schrittweise ab Oktober 2021 von der sogenannten Mit ID abgelöst, die ohne eine physische Karte funktioniert.

Das Sicherheitsniveau wird durch Mit ID erhöht, bei der es unter anderem hohe Anforderungen zur Dokumentation der Identität der Nutzerinnen gibt.

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