Wildschweinzaun

Ministerium stellt klar: Enteignet ist enteignet

Ministerium stellt klar: Enteignet ist enteignet

Ministerium stellt klar: Enteignet ist enteignet

Kopenhagen/Flensburg
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Der Zaunbau hat begonnen – und wird forgesetzt, sagt das Ministerium. Foto: Palle Peter Skov

Das dänische Umweltministerium hat am Donnerstag klar Stellung dazu bezogen, ob man sich von Flensburger Einwänden zum Zaunbau im Kollunder Wald abhalten lässt oder nicht.

Kann die Stadt Flensburg als ehemaliger Grundbesitzer des Waldes Einfluss darauf nehmen, ob der Wildschweinzaun im Kollunder Wald gebaut wird oder nicht?

Nein, sagt das Kopenhagener Ministerium für Umwelt und Lebensmittel. Eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag, laut der die Stadt Flensburg auch nach dem Verkauf ein Vetorecht bei Bauprojekten hat, ist für die dänische Regierung rechtlich nicht relevant.

In einer Antwort an den „Nordschleswiger“ schreibt das Ministerium am Donnerstag, dass das im Folketing verabschiedete Gesetz zum Bau des Zauns und die damit einhergehende Enteignung über den Rechten von Grundbesitzern und ehemaligen Besitzern steht.


 

Der Zaunbau an der deutsch-dänischen Grenze Foto: Anders Brohus / Ritzau Scanpix

Enteignung steht über Rechten von Vorbesitzern

„Da das Aufstellen des Wildschweinzaunes nach einer Enteignung erfolgt, durch die das gewöhnliche Recht des Grundbesitzers darauf, bestimmen zu können, ob auf dem Grund gebaut werden kann, durch ein verabschiedetes Gesetz zurückgesetzt worden ist, stehen auch die Einwände früherer Besitzer hinten an“, so die offizielle Stellungnahme aus dem Ministerium.

Ministerium steht für Fragen bereit

Davon abgesehen, setze man weiter auf Dialog und stehe für Fragen bezüglich der Streckenführung zur Verfügung. „Das Umwelt- und Lebensmittelministerium steht in gutem Dialog mit der Flensburger Kommune (der Stadt Flensburg, d. Red.) und wird auch in Zukunft für Fragen zum Streckenverlauf oder anderen Fragen vonseiten der Flensburger Kommune zur Verfügung stehen.“

 

Welche Rechtsposition am Ende über der anderen steht, das muss noch zu klären sein.

Clemens Teschendorf, Stadtsprecher

Zwei Rechtsgüter, zwei Meinungen

Was sagt die Stadt Flensburg zu dieser Feststellung aus dem Ministerium? „Wir wissen, dass die dänische Regierung durch das Gesetz die Möglichkeit geschaffen hat, Grundstücksbesitzer zu enteignen. Das hat man uns beim Ortstermin im Wald am Mittwoch auch so mitgeteilt. Auf der anderen Seite steht die Grunddienstbarkeit, die uns vertraglich sichert, dass in dem Wald nicht gebaut werden darf“, sagt Flensburgs Pressesprecher Clemens Teschendorf.

Somit stünden sich zwei Rechtsgüter gegenüber. „Welche Rechtsposition am Ende über der anderen steht, das muss noch zu klären sein“, sagt Teschendorf. „Eine Seite kann nicht einfach sagen, dass ihr Recht über dem Recht des anderen steht“, so die Meinung der Stadt.

Hauptausschuss will sich beraten

Bevor entschieden werden kann, wer am Ende die Entscheidungshoheit hat, müsse sich zunächst einmal aber der Flensburger Hauptausschuss auf seiner Sitzung mit dem Stand der Dinge befassen. Die Sitzung findet am 30. April statt.

Wenn der Flensburger Hauptausschuss beschließt, dass man Nein zum Zaunbau im Kollunder Wald sagt, aber die Dänen weiterbauen, was dann? „Es ergibt keinen Sinn, ohne die vorliegende Entscheidung darüber zu spekulieren, was wäre, wenn. Wichtig ist, dass wir auf dem richtigen Weg und im Gespräch sind“, sagt Teschendorf.

Die dänische Regierung hat bislang keine Anstalten gemacht, den Zaunbau wegen des Flensburger Vetos auszusetzen. Was kann Flensburg rein praktisch dagegen tun? „Die Dänen haben uns gesagt, welche Rechtsauffassung sie haben, wir haben gesagt, welche Rechtsauffassung wir haben. Wir haben gestern gehört, dass der Zaun bis November fertig gebaut sein soll – und dass das Gebiet im Kollunder Wald erst in der zweiten Hälfte der Bauphase dran ist. Wir haben also noch Zeit, um uns mit den Tatsachen auseinanderzusetzen“, sagt Teschendorf.

 

Der Originaltext aus dem Kopenhagener Ministerium:

„Da opsætningen af vildsvinehegnet sker efter en ekspropriation, hvor grundejernes almindelig ret til selv at bestemme, om der skal bygges på deres grund er tilsidesat efter en lovbehandling, vil ekspropriationen også tilsidesætte tidligere ejeres deklarationer. Miljø- og Fødevareministeriet er i god dialog med Flensborg Kommune og vil fortsat stå til rådighed for spørgsmål om linjeføringen eller andet fra Flensborg Kommune."

 

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