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Reichsgerichtsverfahren gegen Støjberg beginnt am 2. September

Verfahren gegen Støjberg beginnt am 2. September

Verfahren gegen Støjberg beginnt am 2. Septemb

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Das Reichsgerichtsverfahren gegen die ehemalige Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg beginnt im September. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Das Reichsgericht teilt mit, dass das Verfahren gegen die ehemalige Ministerin Inger Støjberg etwa drei Monate dauern wird. Mit einem Urteil wird noch vor Weihnachten gerechnet.

Das Reichsgerichtsverfahren gegen die ehemalige Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) beginnt am 2. September und wird aus 38 Sitzungstagen bestehen. Es wird erwartet, dass noch vor Weihnachten ein Urteil gefällt wird. Dies teilt das Reichsgericht auf seiner Internetseite mit.

Das Folketing hatte einen Beschluss gefasst, gegen Inger Støjberg ein Reichsgerichtsverfahren einzuleiten. Anlass ist eine gesetzeswidrige Anordnung, alle Asylpaare, bei denen ein Teil minderjährig war, ohne eine vorhergehende individuelle Beurteilung zu trennen. Die Anordnung erfolgte im September 2016, als Inger Søjberg Ministerin war.

Vorbereitendes Treffen im Juni, Hauptverfahren ab September

Der Kalender des Reichsgerichts, der auf der Internetseite rigsretten.dk zu finden ist, zeigt, dass es ein vorbereitendes Treffen im Juni gibt und dass die Hauptverhandlung – das eigentliche juristische Verfahren – am 2. September beginnen wird.

Es wird bis Dienstag, 30. November, Sitzungen geben. Die Sitzungstage sind für den Zeitraum von 9 bis 15 Uhr geplant.

Reichsgerichtsverfahren vom Folketing beschlossen

Das Reichsgerichtsverfahren gegen Inger Støjberg wurde Anfang Februar mit 139 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen vom Folketing beschlossen.

Zuvor hatte die Anordnungskommission, die die gesetzeswidrige Anordnung untersucht hatte, im vergangenen Jahr einen Teilbericht abgeliefert. Dieser kam zu dem Schluss, dass die Anordnung gesetzeswidrig war.

Vor diesem Hintergrund haben zwei unabhängige Anwälte im Auftrag des Folketings die Einschätzung abgegeben, es gebe eine „hinreichende Vermutung“, dass die Angelegenheit zu einer Verurteilung Støjbergs führen könne.

Zweiter Teilbericht der Kommission erwartet

Der erste Teilbericht der Kommission hatte das Hauptaugenmerk auf die Rolle der Ministerin gelenkt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein zweiter Teilbericht erwartet, der seinen Schwerpunkt auf die Verwaltung legen wird.

„Wir können nicht beginnen, bevor dieser vorliegt und bevor die betroffenen Parteien, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger die Möglichkeit gehabt haben, sich mit dem Fall vertraut zu machen. So viel kann ich in jedem Falle sagen. Dass wir auf die andere Seite davon müssen“ („Så meget kan jeg i hvert fald sige. At vi skal på den anden side af det“), sagte der Vorsitzende des Reichsgerichts, Thomas Rørdam, am 15. Januar gegenüber „Berlingske“.

Unklar, wie lange die Urteilsfindung dauern wird

Das Reichsgericht besteht aus 15 politisch gewählten Schöffen und 15 Richtern des Höchstgerichts (Højesteret). Diese wurden am Dienstag ernannt.

Nachdem das Reichsgericht getagt hat, wird ein Urteil erwartet. Wie lange es dauert, bis ein Urteil gefällt wird, ist noch unklar.

Der Artikel wurde um 18.18 Uhr um die Information ergänzt, dass noch vor Weihnachten mit einem Urteil gerechnet wird.

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