Schleswig-Holstein

Campverbot in der Corona-Krise: Kritik an mobilen Zweitwohnungs-Besitzern

Campverbot in der Corona-Krise: Kritik an mobilen Zweitwohnungs-Besitzern

Kritik an mobilen Zweitwohnungsbesitzern in der Corona-Krise

Ilse Buchwald/shz.de
Sankt Peter-Ording
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Campingplätze dürfen während der Corona-Krise nicht öffnen. (Archivfoto) Foto: Patrick Pleul/dpa

Die Campingplatz-Betreiberin Marion Kniese ärgert sich, dass trotz Verbots auf Parkplätzen im Wohnmobil übernachtet wird.

Die Corona-Krise ist auch für die Campingplatz-Betreiber im Land eine große Belastung. Der erste Saison-Höhepunkt zu Ostern steht bevor, und sie dürfen keinen Campingwagen und kein Wohnmobil auf ihre Plätze lassen, dürfen kein Geld verdienen.

So geht es auch Familie Kniese, die in St. Peter-Böhl das Rosen-Camp Kniese betreibt. „Uns geht gerade Geld flöten, bei uns leben drei Generationen von dem Betrieb, und ich habe drei Angestellte, die ich in Kurzarbeit schicken musste“, so Inhaberin Marion Kniese.

Besonders regt sie sich aber darüber auf, dass Wohnmobilisten auch jetzt noch auf dem Parkplatz vor dem Deich übernachten, obwohl das sowieso nicht erlaubt sei. Sie bezieht sich dabei auf das vorletzte März-Wochenende, als dort vier Mobile und ein Wohnwagen über Nacht gestanden hätten.

Dann könnten wir die Campingplätze ja auch wieder aufmachen, um Geld zu verdienen, mit ehrlichen Gästen, die unser Angebot zu schätzen wissen.
Marion Kniese

Außerdem ärgert sich Marion Kniese besonders über die Menschen, die aus Hamburg und dem Kreis Pinneberg in ihren mobilen Zweitwohnungen anreisen. „Da sind doch so viele Corona-Fälle.“

Zurzeit seien es weniger Verstöße gegen das Übernachtungsverbot als sonst, erklärt Sven Jacobsen vom Amt Eiderstedt, Abteilung Bürgerdienste und Ordnung, auf Anfrage. Derzeit werde an sieben Tage in der Woche im gesamten Amtsgebiet auf die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert. Dazu habe das Ordnungsamt vier Mitarbeiter Einsatz.

 

Kontrollen frühmorgens

 

Dabei habe man auch das Übernachten in Wohnmobilen auf Parkplätzen im Blick, dass nicht wegen der Corona-Pandemie verboten sein, sondern an sich einen Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz bedeute. „Wir müssen frühmorgens kontrollieren, weil wir nur dann wirklich nachweisen können, dass im Wohnmobil übernachtet worden ist“, macht Jacobsen die Problematik deutlich.

Dass jemand mit seinem Wohnmobil aus anderen Regionen in Schleswig-Holstein für einen Tag anreise und hier parke, sei ja nicht verboten. Und selbst wenn er das Wohnmobil nachts auf dem Parkplatz abstelle und nicht darin übernachte, sei auch das nicht verboten.

 

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