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Frist abgelaufen: Acht Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel

Frist abgelaufen: Acht Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel

Frist abgelaufen: Acht Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel

shz/dpa
Fehmarn
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Foto: dpa

Der Ostsee-Tunnel bleibt umstritten. Ein Termin für die mündliche Verhandlung der Klagen steht noch nicht fest.

Zwei Kommunen, zwei Vereine, eine Privatperson und drei Reedereien haben bis zum Ende der Klagefrist beim Bundesverwaltungsgerichts Klagen gegen den geplanten Ostseetunnel eingereicht. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit.

Unter den Klägern ist neben den Städten Bad Schwartau und Fehmarn, dem Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Reederei Scandlines auch die Reederei Stena Line. Nähere Einzelheiten nannte das Gericht nicht.

Die Klagefrist war bereits am 8. Mai abgelaufen. Ein Termin für die mündliche Verhandlung der Klagen steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest. Der rund 1.300 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Teil des Tunnels war vom Land Schleswig-Holstein Ende Januar formell erlassen worden. Vom 25. März bis zum 8. April hatten die Unterlagen öffentlich ausgelegen.

Der rund 18 Kilometer lange Eisenbahn- und Straßentunnel soll voraussichtlich von 2028 an die deutsche Insel Fehmarn mit der Dänemark verbinden.

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