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Polizei geht gegen neugierige Autofahrer vor

Polizei geht gegen neugierige Autofahrer vor

Polizei geht gegen neugierige Autofahrer vor

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Polizei
Foto: Rigspolitiet

Immer wieder bleiben Autofahrer an Unfallstellen stehen oder verlangsamen die Fahrt, um die Unfallstelle zu filmen oder zu fotografieren. Die dänische Polizei hat nun in mehreren Fällen Strafen ausgestellt.

Die Polizeien von Kopenhagen-West und Ostjütland sind am Dienstagvormittag gegen neugierige Autofahrer vorgegangen, die auf Autobahnen aus dem Auto heraus fotografierten und filmten. Auf der Holbækautobahn wurden mehrere Autofahrer abgemahnt, die Fotos und Filme von einem umgestürzten Lastwagen schossen, dessen Reifen explodiert war.

Der Fernfahrer war unverletzt davongekommen. Dennoch sei es streng verboten, zu filmen, während man ein Auto lenkt, sagt der Wachleiter der Polizei von Kopenhagen-West, Lars Guldborg.

Es sei nicht nur ethisch fragwürdig, Menschen zu filmen, die gerade in einen potenziell traumatischen Vorfall verwickelt waren, es lenke auch die Aufmerksamkeit vom Fahren ab, sagt er. „Es ist töricht. Sie konzentrieren sich auf alles mögliche, aber nicht aufs Fahren. Wenn man die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, kann das gegen das Strafgesetz verstoßen“, so Guldborg.

Am Dienstagnachmittag geriet ein Schilderwagen, also ein Wagen mit Verkehrsleitanhänger, auf der E45 zwischen Tilst und Aarhus in Brand. Auch hier wurde niemand verletzt und das Feuer war schnell gelöscht. Doch es bildete sich ein Stau – nicht nur in der Richtung, in der der brennende Wagen unterwegs war, sondern auch auf der Gegenspur.

Die Polizei von Ostjütland forderte daraufhin die Autofahrer dazu auf, „Auto zu fahren und nicht nach Unfällen auf der Gegenfahrbahn zu gucken!!!“.

Wachleiter Martin Christensen sagte, man habe keine Strafen ausgestellt, weil die Beamten mit dem Unfall beschäftigt waren. „Aber es ist eine unglückliche Tendenz, die sich verbreitet“, sagt er.

Wer in Dänemark ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt, muss mit 1.500 Kronen Bußgeld rechnen.

In Deutschland können dem, der Fotos oder Filme von einem Unfall macht, Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen. Für ordnungswidriges „Gaffen“ können zwischen 20 und 1.000 Euro Bußgeld fällig werden.

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