Gesundheitswesen

Kommunale Zahnpflege öffentlich ausgeschrieben

Kommunale Zahnpflege öffentlich ausgeschrieben

Kommunale Zahnpflege öffentlich ausgeschrieben

aha/gp
Apenrade/Aabenraa
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Foto: dpa

Die Behandlung von Menschen mit Behinderung soll privatisiert werden – zunächst befristet auf zwei Jahre.

Die Behandlung von Menschen mit Behinderung soll privatisiert werden – zunächst befristet auf zwei Jahre.

In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss einmal mehr die Situation der kommunalen Zahnpflege in Apenrade beleuchtet. Die vorbeugende Zahnpflege verteilt sich in Dänemark auf drei Gruppen: die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Kieferorthopädie  und die Menschen, die aufgrund gewisser Umstände (z. B. Behinderung) nicht selbst für Zahnpflege sorgen können.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahngesundheit in Dänemark verbessert, obgleich es Herausforderungen bezüglich der medizinischen Kapazitäten gegeben hat. Der Ausschuss hat inzwischen auch südlich der Grenze nach Verstärkung in der Zahnpflege gesucht. Da es weiterhin vakante Positionen in der kommunalen Zahnpflege gibt, will der Ausschuss jetzt alternativ vorgehen.

Die kommunalen Zahnmediziner  sollen ihre Kräfte auf die Prophylaxe und Regulierung konzentrieren. Im Zuge dieses Status kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass die inzwischen bereits versäumten Kontrollen bei Kindern schnellstmöglich nachgeholt werden sollen und daher der Bereich „Zahnbehandlung von Menschen mit Behinderung“ öffentlich auf zwei Jahre ausgeschrieben werden solle.

Der Aufgabenbereich der sogenannten „omsorgstandpleje“  besteht zum einen aus der Zahnbehandlung von Bürgern,  die wegen physischer oder kognitiver Behinderung nicht selbst zu einem praktizierenden Zahnarzt können, und zum anderen gehört auch die Schulung vom Personal in Pflegeeinrichtungen  für alte Menschen in der täglichen Zahnhygiene  dazu. Im Augenblick werden die Aufgaben von drei Zahnpflegern in Teilzeit gelöst, die mit ihrer Behandlung einem kommunalen Zahnarzt zur Seite stehen. Könnte ein privater Anbieter (lies: ein Zahnarzt) eine Zeit lang diese Aufgabe übernehmen, könnten die kommunalen Arztressourcen, die jetzt darauf verwendet werden, entlastet und für die Zahnhygiene von Kindern und Jugendlichen verwendet werden.

 

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