Jollenhafen Loddenhoi

Kommune heuert Spitzenjuristen an

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Kommune heuert Spitzenjuristen an

Paul Sehstedt
Apenrade/Aabenraa
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Ein stiller Protest gegen den Jollenhafen Foto: Paul Sehstedt

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Drei Szenarien wurden den Mitgliedern des Wachstumsausschusses vorgelegt – ein viertes hat die Verwaltung übersehen.

Der Tagesordnungspunkt 126 wird sowohl den Mitgliedern des Wachstumsausschusses als auch der Verwaltung noch lange schwer im Magen liegen, denn dieses Aktenstück beschäftigt sich mit der Aufhebung des Bebauungsplans 122 für den umstrittenen Jollenhafen Loddenhoi (Loddenhøj) sowie dem Zusatz 26 zum Flächennutzungsplan durch die Planschiedsstelle (Planklagenævnet) vom Mai 2021.

Eine deutliche Mehrheit des Schiedsrates hatte entschieden, dass der Jollenhafen Loddenhoi gegen die Kriterien des Plangesetzes verstößt und die Kommune Apenrade nun dafür sorgen muss, dass die Verhältnisse in Einklang mit der Gesetzgebung gebracht werden. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung den Spitzenanwalt Jens Flensborg angeheuert. Er gilt als die Rechtskoryphäe im dänischen Umwelt-, Planungs-, Bau- und Naturschutzrecht.

Drei Möglichkeiten

„Wir haben diesen Schritt gemacht, weil uns drei Szenerien offenstehen und wir eine externe Einschätzung wünschen“, erläutert Ditte Lundgaard Jakobsen, zuständige Verwaltungsdirektorin der Kommune Apenrade, während einer Pressekonferenz. „Unsere drei Möglichkeiten sind: Entweder den Hafen durch einen neuen Bebauungsplan zu legalisieren, den Hafen entfernen zu lassen oder innerhalb von sechs Monaten einen Prozess gegen die Planschiedsstelle anzustrengen.“

Nummer vier übersehen

„Eine vierte Möglichkeit wäre ein Antrag auf Wiederaufnahme des Klageverfahrens, falls neue Informationen, neue Richtlinien oder ein Fehler in der Sachbearbeitung vorliegen. Hat die Kommune das erwogen?“

„Diese Möglichkeit haben wir tatsächlich nicht bedacht“, erklärt Lundgaard Jakobsen. „Wir haben jedoch Jens Flensborg, einen Fachanwalt, damit beauftragt, unsere Möglichkeiten auszuloten und uns über weitere Schritte zu beraten.“

„Die Jollengilde hat zu einer offiziellen Einweihung am 19. Juni eingeladen und rechnet  laut der öffentlichen Einladung damit, zu diesem Zeitpunkt die nötigen Genehmigungen zu besitzen.

„Dazu können wir keine Stellung beziehen, denn wir wissen nicht, wie weit die Küstenbehörde mit der erneuten Sachbearbeitung ist“, sagt die Verwaltungsdirektorin und fügt hinzu: ,,Für unseren Zuständigkeitsbereich wird noch viel Zeit  vergehen, ehe wir den Findungsprozess durchlaufen haben.“

Hafennutzung legal?

„Darf der Jollenhafen überhaupt ohne vorliegende Genehmigungen genutzt werden?

„Das wissen wir im Grunde nicht“, kommentiert Ausschussvorsitzender Philip Tietje (Venstre) die Lage. „Die Jollengilde hat den Hafen nach zwei erteilten Genehmigungen gebaut, und im Nachhinein wurde die Zulassungen aufgehoben. Unmittelbar könnte die Gilde daher schadenersatzberechtigt sein.“

„Außerdem wissen wir nicht, ob die Küstenbehörde eine neue Genehmigung erteilt“, fügt Ditte Lundgaard Jakobsen hinzu.

„Die Küstenbehörde hat schon im Februar mitgeteilt, dass eine neue Genehmigung eine reine Formsache sei und hat später erklärt, dass die Zulassung im Juni vorliegen wird.
 

„Wenn die Genehmigung der Küstenbehörde vorliegt und die Kommune den Parkplatzbetrieb zulässt, dann kann der Hafen genutzt werden“, unterstreicht die Direktorin abschließend.

Auf die Frage, ob Philip Tietje an der offiziellen Einweihungsfeier teilnehmen wird, antwortete er, dass er dieses noch überlegt, während Ausschuss-Vize Erik Uldall Hansen (Soz.) davon ausging, erst gar nicht willkommen zu sein.

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