Gerichtsprozess

Landgericht verschärft Urteil für Vergewaltiger

Landgericht verschärft Urteil für Vergewaltiger

Landgericht verschärft Urteil für Vergewaltiger

Sonderburg/Sønderborg
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Der Haderslebener Zweigstelle des Sonderburger Gerichts droht in Verbindung mit den Verhandlungen über eine Strukturänderung die Schließung. Foto: Ute Levisen

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Das Landgericht hat einen Mann aus Gramm wegen der Vergewaltigung seiner geistig behinderten damaligen Ehefrau zu einem Freiheitsentzug von acht Jahren verurteilt. Das Gericht sieht es zudem als erwiesen an, dass der Angeklagte seiner Ex-Frau jahrelang Gewalt angetan hatte, unter anderem, indem er sie sterilisieren ließ.

In einem aufsehenerregenden Fall von Missbrauch und Gewalt hat das Westliche Landgericht in dieser Woche das Urteil des Stadtgerichts nicht nur bestätigt, sondern das Strafmaß um ein Jahr erhöht. Ein 37-jähriger Mann aus Gramm (Gram) muss für acht Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht in Sonderburg sah es als erwiesen an, dass der 37-jährige Mann aus Gramm über Jahre hinweg seine geistig behinderte, damalige Ehefrau Männern für sexuelle Dienste „zur Verfügung“ gestellt hatte. Auch der Verurteilte hatte sich an den Übergriffen beteiligt.

„Das Landgericht hat das Urteil des Stadtgerichts im Wesentlichen bestätigt, aber die Strafe von sieben auf acht Jahre Gefängnis erhöht“, so Staatsanwalt Jesper Sønderup von der Staatsanwaltschaft in Viborg.

Zugleich hatte sich der Mann gegenüber seiner damaligen Ehefrau gewalttätiger Übergriffe schuldig gemacht und sie sterilisieren lassen. Der Mann ist darüber hinaus wegen dreifacher Vergewaltigung einer weiteren Ex-Frau verurteilt worden.

Keine Namensnennung

Um die Identität der Opfer zu schützen, wird der Name des Verurteilten nicht genannt. Es handelt sich um einen Mann, der vor Jahren wiederholt im Blickfeld der Öffentlichkeit gestanden hatte und dafür berüchtigt gewesen war, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen in den sozialen Medien an den Pranger zu stellen.

Die Entscheidung des Landgerichts ist endgültig.

17 Verhandlungstage, darunter 22 Stunden mit Zeugenvernehmungen auf Video, waren im Rahmen des ersten Gerichtsverfahrens im Juli des Vorjahres anberaumt worden.

Das Stadtgericht hatte den Grammer damals in sieben Anklagepunkten für schuldig bzw. teilweise schuldig befunden.

„Grauenhaftes“ Martyrium

Ankläger Jesper Sønderup hatte das Martyrium der Frau damals als „grauenhaft“ bezeichnet und allein mit Blick auf die zahlreichen Vergewaltigungen für mindestens sechs Jahre Freiheitsentzug plädiert. Die Verteidigung indes war der Auffassung gewesen, dass ein Freiheitsentzug von maximal drei Jahren angemessen sei.

Verteidigung legt Rechtsmittel ein

Die Staatsanwaltschaft hatte 2020 vor Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist Anklage gegen den damals 36-Jährigen erhoben: Er wurde in drei Fällen der Vergewaltigung schuldig gesprochen und muss seinen ehemaligen Ehefrauen 150.000 bzw. 75.000 Kronen Schmerzensgeld zahlen.
Der Verurteilte hatte gegen den Urteilsspruch des Stadtgerichts Berufung eingelegt.

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