Koalitionsverhandlungen

Union und SPD einigen sich auf Obergrenze für Rentenbeitrag

Union und SPD einigen sich auf Obergrenze für Rentenbeitrag

Union und SPD einigen sich auf Obergrenze für Rentenbeitrag

dpa
Berlin
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Horst Seehofer (l.), der SPD-Parteivorsitzende Martin Schulz (r.) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sind sich bei der Rente einig. Foto: dpa

Der Rentenbeitragssatz steigt in dem kommenden Jahren. Erst ab 2025 verhindert eine Grenze einen weiteren Aufschlag.

Union und SPD wollen für den Rentenbeitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent bis 2025 einziehen. Das sieht eine Einigung bei den Koalitionsverhandlungen auf weitere Grundzüge der schwarz-roten Rentenpläne vor, erfuhr die Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch aus Verhandlungskreisen.
 

Bei ihren Sondierungen hatten Union und SPD bereits vereinbart, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen soll. Dafür soll die Rentenformel per Gesetz geändert werden. Dieses Verhältnis der Rente zum Lohn soll nach derzeitigen Prognosen 2024 noch bei 48, 2025 dann bei 47,4 Prozent liegen. Für die Zeit nach 2025 soll eine Rentenkommission mit Vertretern der Tarifpartner und der Wissenschaft eingerichtet werden.

3,4 Milliarden Euro kostet die Mütterrente

Bei dem von der CSU durchgesetzten Plan einer ausgeweiteten Mütterrente sollen die Mehrausgaben nicht aus zusätzlichen Steuermitteln bestritten werden. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Erwartet werden dafür Kosten von 3,4 Milliarden Euro. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte gemahnt, die Mehrkosten nicht durch Beiträge zu finanzieren.

Niedrige Kosten bei Grundrente

Die geplante Grundrente „10 Prozent oberhalb der Grundsicherung nach Bedürftigkeitsprüfung“ dürfte dagegen wohl vergleichsweise niedrige Kosten im dreistelligen Millionenbereich verursachen, hieß es. Betroffene müssten laut den Plänen 35 Jahre Beiträge gezahlt oder Kinder erzogen haben. Diese Gruppe unter den Beziehern von Grundsicherung sei nicht sehr groß.

Für die Betroffenen haben Union und SPD vereinbart, dass sie nach der Bedürftigkeitsprüfung in bestimmtem Ausmaß nicht zum Umzug in eine kleinere Wohnung verpflichtet werden.

Geplant ist auch eine Weiterentwicklung der Renteninformation, die dann die gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge umfasst. Eine Pflicht zur Absicherung fürs Alter soll auch für nicht abgesicherte Selbstständige eingeführt werden. Sie sollen zwischen gesetzlicher und anderer Absicherung wählen können.

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