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Auch AfD kündigt Klage gegen Hotspot-Regelung in Hamburg an

Auch AfD kündigt Klage gegen Hotspot-Regelung in Hamburg an

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dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Nach der FDP hat auch die AfD in Hamburg eine Klage gegen die geplante Corona-Hotspot-Regelung in der Stadt angekündigt. Eine weitere Verlängerung der Maskenpflicht und anderer Eindämmungsmaßnahmen mit einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser zu begründen, sei falsch, da Hamburg eine der bundesweit niedrigsten Inzidenzen und eine stabile Situation in den Kliniken aufweise, sagte Landesvize Krzysztof Walczak am Dienstag. «Die Krankenhauskapazitäten in Hamburg werden nicht zusammenbrechen, nur weil Kinder außerhalb des Sitzplatzes ihre Masken abnehmen oder man beim Einkaufen im Supermarkt wieder anderen Menschen ins Gesicht schauen kann.»

Sollte die Bürgerschaft, wie von Rot-Grün geplant, Hamburg am Mittwoch zum Corona-Hotspot erklären, werde der AfD-Landesvorstand Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erheben. «Die Gerichte müssen diese illegale Knallhart-Politik Hamburgs stoppen», forderte Walczak.

Zuvor hatte bereits der Hamburger FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse eine Klage gegen eine Hotspotregelung, mit der die Corona-Maßnahmen über den 2. April hinaus verlängert werden sollen, angekündigt.

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen soll die Bürgerschaft am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen beschließen. Die CDU hat sich ihre Entscheidung noch offengelassen; die Linke will zustimmen, dies aber mit weiteren Forderungen an den Senat verbinden, wie Sprecher am Dienstag sagten.

Der Antrag sieht die Fortführung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie Maßnahmen für besonders zu schützende Einrichtungen für weitere vier Wochen vor. Auch die Beibehaltung der 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen soll beibehalten werden. In den Schulen soll die Maskenpflicht ebenfalls generell weiter gelten, allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht abnehmen dürfen.

Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz hätten die meisten Corona-Maßnahmen bereits zum 20. März wegfallen sollen. Hamburg hatte jedoch, wie andere Bundesländer, von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und die Maßnahmen bis zum 2. April verlängert.

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Gerrit Hencke
Gerrit Hencke Journalist
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