Justizvollzug

Corona-Testpflicht bei Gefängnisbesuchen entfällt

Corona-Testpflicht bei Gefängnisbesuchen entfällt

Corona-Testpflicht bei Gefängnisbesuchen entfällt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Silas Stein/dpa/Symbolbild

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In Hamburg entfällt ab Donnerstag die Corona-Testpflicht bei Besuchen in Einrichtungen des Justizvollzugs. Das geht aus der neuen Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats hervor, die am Dienstag bis zum 17. August verlängert wurde. Darin ist auch neu geregelt, dass Beschäftigte im Rettungsdienst eine FFP2-Maske nur noch bei Kunden- und Patientenkontakten tragen müssen, in Dienstgebäuden reicht ab Donnerstag das Tragen einer medizinischen Maske aus. Ansonsten gelten die bisherigen Bestimmungen auch in der inzwischen 75. Eindämmungsverordnung weiter.

Insgesamt gibt es nur noch wenige Einschränkungen. Infizierte müssen sich jedoch weiter unverzüglich für fünf Tage isolieren. Selbsttests müssen dabei noch durch einen offiziellen Test bestätigt werden. Neben einem PCR-Test ist dafür auch ein Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum ausreichend.

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