Schleswig-Holstein & Hamburg

Haft für Verstöße gegen Embargo: Rüstungsbetrieb beliefert

Haft für Verstöße gegen Embargo: Rüstungsbetrieb beliefert

Haft für Verstöße gegen Embargo: Rüstungsbetrieb beliefert

dpa
Hamburg
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Wegen der verbotenen Lieferung von Werkzeugmaschinen an ein russisches Rüstungsunternehmen hat das Oberlandesgericht in Hamburg zwei Männer aus Bayern zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein Unternehmer aus Augsburg, habe sich der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht, erklärte der Staatsschutzsenat am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Der 41-Jährige bekam eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten (Az.: 3 St 2/20).

Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter aus München wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland habe er sich außerdem der Geldwäsche in zwei Fällen schuldig gemacht, weil er Provisionszahlungen angenommen habe. Die 184 000 Euro sollen eingezogen werden, weitere 150 000 Euro soll der 40-Jährige als Bewährungsauflage zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen des Ukraine-Konflikts und der Annexion der Krim hat die EU Sanktionen gegen Russland verhängt.

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