Landgericht Flensburg

Justizbeamtin verletzt: mehrjährige Jugendstrafe

Justizbeamtin verletzt: mehrjährige Jugendstrafe

Justizbeamtin verletzt: mehrjährige Jugendstrafe

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Weil er eine Justizbeamtin in der Jugendanstalt Schleswig Anfang Februar schwer verletzt hat, ist ein 20 Jahre alter Mann am Dienstag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Flensburg mit. Der Angeklagte musste sich seit Ende August wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung vor dem Flensburger Landgericht verantworten.

Die Anklage hatte dem Mann nach früheren Gerichtsangaben zur Last gelegt, die Beamtin am 4. Februar unter einem Vorwand in seine Zelle gerufen und mit einer selbstgebauten Waffe bedroht zu haben. Dabei soll er sie schwer misshandelt und so ihr Notrufgerät und ihr Schlüsselbund an sich gebracht haben. Als die Frau um Hilfe rief, soll er ihr mit dem Schlüsselbund in seiner Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem soll der 20-Jährige die Beamtin an den Haaren hinter sich hergeschleift und sie mit zwei zufällig aufgetauchten Mithäftlingen in der Toilette eingeschlossen haben. Den Mithäftlingen hatte er zuvor gedroht, er würde sie totschlagen, wenn sie Hilfe rufen würden.

Vor Gericht sagte der Angeklagte demnach, er habe mit der Beamtin nur reden wollen und erst dabei den Entschluss zur Flucht gefasst. Den habe er dann aber angesichts der Kameras und Sicherheitsvorkehrungen aufgegeben.

Der 20-Jährige verbüßte in Schleswig eine Jugendstrafe, bei der er vom Jugendschöffengericht Husum zu zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden war. Nach der Gewaltattacke wurde er in eine andere Jugendanstalt verlegt. Bei der Bildung der aktuellen Jugendstrafe wurde das Husumer Urteil nach Gerichtsangaben mit einbezogen. Nach der Urteilsverkündung haben Staatsanwaltschaft, Nebenklägerin und Angeklagter einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Mehr lesen

Kulturkommentar

Claudia Knauer
Claudia Knauer
„Andere Welten öffnen“

Leserinnenbericht

Gudrun Struve
„Wanderclub Nordschleswig: Spaziergang in Kollund und Jahresversammlung“