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Mädchen zu sexuellen Handlungen verleitet: Lange Haftstrafe

Mädchen zu sexuellen Handlungen verleitet: Lange Haftstrafe

Mädchen zu sexuellen Handlungen verleitet: Lange Haftstrafe

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

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Wegen schwerer sexueller Straftaten mit Hilfe sozialer Medien hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 30-Jährigen am Donnerstag in acht Fällen der Vergewaltigung schuldig, davon in vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern. Die insgesamt rund 90 Straftaten umfassten weitere sexuelle Übergriffe und den Besitz kinderpornografischer Schriften. Der Angeklagte hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt, wie der Vorsitzende Richter sagte.

Der 30-Jährige hatte sich demnach Fake-Profile in sozialen Medien angelegt und sich als Frau mit guten Kontakten ausgegeben. Er habe sich das Vertrauen von Mädchen und Jugendlichen erschlichen und ihnen versprochen, sie zu Influencerinnen zu machen. Um das zu erreichen, sollten sie sexuelle Handlungen an sich vornehmen und dabei Bilder und Videoaufnahmen machen. Er habe die Kinder und Jugendlichen aber nicht aufgesucht, sondern sie über Messenger-Dienste «ferngesteuert», sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte habe keine pädophile Störung, stellte das Gericht auf der Grundlage eines Gutachtens fest. Er leide unter Depressionen und habe versucht, sein mangelndes Selbstwertgefühl zu steigern, indem er sich gegenüber den Mädchen eine Machtposition verschafft habe. Strafverschärfend wertete das Gericht den langen Tatzeitraum von zwei Jahren. Selbst eine Wohnungsdurchsuchung hatte ihn nicht von weiteren Taten abgehalten.

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