Staatsanwaltschaft

Tödlicher Stich bei Trinkgelage: 13 Jahre Haft gefordert

Tödlicher Stich bei Trinkgelage: 13 Jahre Haft gefordert

Tödlicher Stich bei Trinkgelage: 13 Jahre Haft gefordert

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes bei einem Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Außerdem beantragte der Staatsanwalt die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie die Gerichtspressestelle am Donnerstag mitteilte.

Der 41-Jährige soll im März des vergangenen Jahres bei einem Trinkgelage den auf seinem Sofa schlafenden Bekannten mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten. Dem Deutschen wurde ursprünglich Mord aus Heimtücke vorgeworfen. In ihrem Plädoyer sei die Staatsanwaltschaft jedoch von Totschlag ausgegangen, hieß es.

Der Prozess am Landgericht wurde mit zwei weiteren Verfahren verbunden. In einem Fall muss sich der Angeklagte nach Schüssen mit einer Schreckschusspistole auf Enten in einer Grünanlage in Lohbrügge wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. In einem zweiten Fall werden ihm Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Dezember 2020 bei einem Trinkgelage einen Bekannten mit drei Schüssen aus einer Softair-Pistole aus drei Metern Entfernung daran gehindert haben, zu gehen.

Das Urteil soll am 24. März verkündet werden.

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