Asylbewerber

Asylbewerber können nicht nach Ungarn zurückgeschickt werden

Asylbewerber können nicht nach Ungarn zurückgeschickt werden

Asylbewerber können nicht nach Ungarn zurückgeschickt werden

ritzau/jt
Kopenhagen
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Foto: Scanpix

Die Einhaltung der Menschenrechte ist in Ungarn so schlecht, das Dänemark Asylbewerber dorthin nicht zurückschickt.

Die Einhaltung der Menschenrechte ist in Ungarn so schlecht, das Dänemark Asylbewerber dorthin nicht zurückschickt.

Obwohl eine formelle Regelung besagt, dass Ungarn ihren Asylantrag bearbeiten soll, schickt Dänemark Asylbewerber nicht nach Ungarn zurück. Das zentraleuropäische Land hält sich nicht an Menschenrechte und es wäre nicht im Sinne der Menschenrechtskonvention, wenn Dänemark Flüchtlinge an Ungarn zurückschickt. Das ist die Auffassung des dänischen Flüchtlingsrates, der in vier konkreten Fällen die Abschiebung nach Ungarn gestoppt und das Urteil der Ausländerbehörde gestürzt hat.

Die Dublin-Verordnung besagt, dass der Asylantrag jedes Flüchtlings in dem EU-Land behandelt wird, in das er als erstes gelangt. Doch in Ungarn werden die Asylbewerber der Freiheit entzogen und dies ist laut Menschenrecht nicht erlaubt.

Die vier Abschiebefälle stammen noch aus der Zeit vor einer  Gesetzesverschärfung in Ungarn. Die Ausländerbehörde hat danach entschieden, seit dem 27. April mit der Abschiebung von Asylbewerbern nach Ungarn aufzuhören.

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