Umwelt und Natur

Graugänse dürfen bereits im August erlegt werden

Graugänse dürfen bereits im August erlegt werden

Graugänse dürfen bereits im August erlegt werden

Kopenhagen
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Tausende Graugänse sammeln sich nach Ende der Brutzeit in Nordschleswig beispielsweise im Margrethenkoog bei Hoyer. Foto: Volker Heesch

Änderung der Jagdzeiten ist in Kraft getreten. Ab 1. September dürfen Silbermöwen wieder geschossen werden.

Am 1. Juli sind Änderungen der Jagdzeiten in Kraft getreten. Beim Jägerverband „Danmarks Jægerforening“ begrüßt man die Änderungen, die beispielsweise die Erlegung von Graugänsen bereits ab August zulassen. Die Graugansbestände haben in Dänemark sehr stark zugenommen. Im August dürfen die Graugänse, bei denen die Jagd am 31. Januar endet, aber nur auf Feldern im Abstand von mindestens 300 Metern zu Seen und Küsten erlegt werden, um spät brütende Vögel und Jungtiere zu schonen.  

Umwelt- und Nahrungsmittelminister Jakob Ellemann-Jensen (Venstre) folgt bei der neuen Jagdzeitenverordnung den Empfehlungen des Wildverwaltungsrates, in dem neben Fachleuten Naturschutzverbände und Jägerschaft  vertreten sind. Rund zwei Jahre war dort über die Änderungen diskutiert worden.

Jagdzeiten ausgedehnt

Bei zehn Arten wurden die Jagdzeiten ausgedehnt. Dazu zählen die Ringeltauben, die statt erst ab 1. November schon ab 16. Oktober bis 31. Januar geschossen werden dürfen. Türkentauben dürfen nur noch östlich des Großen Belts vom 1. bis zum 30. November zur Strecke gebracht werden. Nicht mehr bejagt werden dürfen die Saatgänse, Eisenten und  Samtenten. Ausschlaggebend sind die schrumpfenden Bestände unter diesen Wasservögeln.  Um einen halben Monat ausgedehnt wird die Jagdzeit bei Rebhühnern. Vom 16. September bis zum 31. Oktober dürfen die Jäger diese Vögel aufs Korn  nehmen.   

Neu auf der Liste der Vögel mit Jagdzeiten sind die Silbermöwen. Sie dürfen von 1. September bis zum 31. März geschossen werden.

Neu ist auch, dass Krähen und Elstern im Zeitraum 1. Februar bis 15. April geschossen werden   dürfen, bereits ab einer Stunde vor Sonnenaufgang. Während Hasen künftig zwischen 1. Oktober und 31. Dezember (bisher bis zum 15. Dezember) gejagt werden dürfen, haben die Hausmarder einen Monat mehr Ruhe vor den Waidmännern. Sie dürfen erst am 1. Oktober geschossen werden, die Jagd endet am 31. Dezember.  

Neu ist schließlich auch, dass Nachwuchsjägerinnen und Jäger im Alter von 16 bis 18 Jahren seit diesem Monat in Begleitung einer Person über 18 an Jagdaktivitäten zur Regulierung von Wildbeständen wie bei Wildschweinen  mitwirken dürfen.

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