Minderheitenpolitik

Minderheitengesetz als Argument

Minderheitengesetz als Argument

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Kiel
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Die Opposition im Kieler Landtag unterstützt den Minderheiten- und Volksgruppenschutz. Foto: dpa

Deutsche Minderheit in Nordschleswig unterstützt Antrag der Opposition im Kieler Landtag. „Aufwertung würde auch für uns eine wichtige Argumentationshilfe sein“, erklärt BDN-Hauptvorsitzender Hinrich Jürgensen.

Minderheiten- und Volksgruppenschutz gehört ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.  Das zumindest fordern SSW und SPD des Kieler Landtages in einem gemeinsamen Antrag. Der Landtag in Kiel, so die Aufforderung, sollte die Landesregierung dazu veranlassen, eine Bundesratsinitiative einzubringen. Das Ziel:  das Grundgesetz dergestalt zu ergänzen, dass eine Bestimmung zugunsten der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit – der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, des sorbischen Volkes und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma – eingeführt wird. 

Mit der Minderheitenklausel im Grundgesetz könnte die Bundesrepublik einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des deutschen Ansehens in Europa und zur Unterstützung deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa leisten, deren Förderung sich Deutschland zu einem wesentlichen außenpolitischen Anliegen gemacht hat.  

Ein Zeichen der Glaubwürdigkeit

Gerade gegenüber den Ländern, in denen deutsche Minderheiten leben, so die Antragssteller,  wäre eine Norm in der eigenen Verfassung ein deutliches Zeichen für die Glaubwürdigkeit deutscher  Minderheitenpolitik. Das Land Schleswig-Holstein hat in der Landesverfassung bereits Bestimmungen zugunsten der hier beheimateten Minderheiten und Volksgruppen.
Im deutschen Grundgesetz findet sich eine solche Bestimmung bisher nicht. In Spanien und Österreich sowie in Polen und anderen osteuropäischen Nationen gibt es bereits Minderheitenregeln, „bei uns wäre es langsam mal an der Zeit“, sagt Lars Harms, SSW-Politiker und einer der Antragssteller aus der Opposition.

Die deutsche Minderheit in Nordschleswig begrüßt die Initiative. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Minderheitenrechte so vielseitig wie möglich abgesichert werden. Das gilt für internationale Konventionen genauso wie für Landesverfassungen und das Grundgesetz“, sagt der Hauptvorsitzende des BDN, Hinrich Jürgensen.

„Die politische Entwicklung in Europa während der letzten Jahre hat leider gezeigt, dass Rechte, die vorher als universell und selbstverständlich galten, nun immer öfter in Frage gestellt werden. Eine Absicherung von Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz wäre somit ein wichtiges Signal zu einem Zeitpunkt, wo eben diese in vielen Staaten unter Druck geraten.“

Ergänzung wichtig

Es sei durchaus ein Unterschied ob individuelle oder auch – wie nun vorgeschlagen – Gruppenrechte gesichert werden. „Natürlich betrifft eine Ergänzung des Grundgesetzes die deutsche Minderheit in Nordschleswig nicht direkt. Allerdings würde diese Aufwertung auch für uns eine wichtige Argumentationshilfe sein, wenn es um Minderheitenrechte in Dänemark geht“, so Jürgensen.

Dies könnte  auch die Durchsetzung der Sprachpolitischen Forderungen der deutschen Nordschleswiger erleichtern. „Aus den genannten Gründen unterstützen wir eine Ergänzung des Grundgesetzes aus vollem Herzen.“ Lars Harms, als SSW-Politiker im Landtag u. a. verantwortlich für das Thema  Innenpolitik, freut sich über die Worte aus Nordschleswig. „Das zeigt, was für ein gutes Verhältnis wir haben, das ist eine tolle Unterstützung durch den BDN.“

Mit anderen Befürwortern hofft Harms, ein Bündnis mit den Bundesländern Sachsen und Brandenburg schmieden zu können, um gemeinsam für eine Gesetzesänderung zu kämpfen. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist vorgesehen, Änderungen am Grundgesetz 2019 einzubringen. „Bis dahin haben wir noch etwas Luft, um für unser Anliegen zu werben“, so Harms. swa

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