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Schneefrei für Angestellte gibt's nicht

Schneefrei für Angestellte gibt's nicht

Schneefrei für Angestellte gibt's nicht

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Schnee
Foto: Cornelius von Tiedemann

Die Regeln sind eindeutig: Solange der Arbeitgeber nicht offiziell mitteilt, dass die Mitarbeiter zu Hause bleiben sollen, muss sich jeder auch durch den tiefsten Schnee kämpfen.

Schnee bedeckt weite Teile Dänemarks und Nordschleswigs – und auf den Straßen kracht es häufiger als sonst. Noch sind die Verhältnisse nicht außergewöhnlich. Doch was, wenn die Schneedecke immer dicker, die Wege immer unbefahrbarer werden?

Auch dann müssen Angestellte sich auf den Arbeitsweg machen, sagt die Anwältin Klara Hoffritz von der Bürofachkraft-Angestelltengewerkschaft HK/Privat. „Als Mitarbeiter haben wir die Pflicht, uns auf den Arbeitsweg zu machen, und das müssen wir so weit wie möglich versuchen“, sagt sie. „Das bedeutet, dass man nicht einfach zu Hause bleiben kann. Man muss versuchen, andere Möglichkeiten zu finden, voranzukommen, abwarten, bis die Wege geräumt werden oder sich später durchzukämpfen“, so Hoffritz.

Kein Lohn für alle, die zu Hause bleiben

Nur, wenn das Wetter so schlimm ist, dass es unmöglich ist, vorwärts zu kommen, dürfen Angestellte der Arbeit fern bleiben. Dann ist von legaler Abwesenheit die Rede – allerdings hat auch die Nachteile für die Angestellten. Der Arbeitgeber hat das Recht, das Gehalt für die Stunden, die der Angestellte nicht am Arbeitsplatz ist, einzubehalten.

Am Montag und Dienstag war die Ostseeinsel Bornholm von Schneemassen eingedeckt worden. Mehrere Schulen und das Kunstmuseum haben daraufhin schneefrei gegeben. Und wenn der Arbeitgeber das seinen Angestellten so mitteilt, dann ist wirklich schneefrei, sagt Hoffritz.

„Die Arbeitgeber, die sich zum Beispiel wegen Schneewetters dazu entscheiden, geschlossen zu bleiben, haben sich dazu entschieden, die Arbeitskraft nicht anzunehmen und müssen somit den Lohn zahlen, der den Lohnempfängern zusteht“, erklärt die Juristin.

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