Trampoline
Grenzenloser Springspaß?
Grenzenloser Springspaß?
Grenzenloser Springspaß?
Des einen Freud, des anderen Leid: Trampoline bringen Kinder in Bewegung und locken sie vom Bildschirm weg – doch so mancher Nachbar wünscht sich, dass die Kleinen lieber still vor dem Tablet hängen würden. Wir klären auf, was erlaubt ist und was nicht.
Man stelle sich vor, frau liegt – möglicherweise sommerlich leicht bekleidet – entspannt in der Hängematte im eigenen Garten. Die Ruhe wird begleitet vom Brummen der Hummeln, vom Wind, der leise durch die Bäume streift – und vom Nachbarn, der dicht an der Grundstücksgrenze auf seinem Trampolin auf- und niederhüpft. Und der dabei nicht nur in die Runde schaut, sondern vor allem die Rundungen der Nachbarin fest im Blick hat.
Denn: Hat jemand sein Trampolin ganz dicht an der Grundstücksgrenze des nächsten Nachbarn stehen, kann das sowohl Lärm verursachen als ihm auch allzu freie Sicht darauf geben, was sich nebenan abspielt.
Aber welche Regeln gelten eigentlich für diesen Fall? Wie dicht darf das Sportgerät an der Grenze zu Nachbars Garten aufgebaut sein?
Bei bolius.dk, dem Ratgeberforum für Hausbesitzer, heißt es, der Nachbar darf kein Gartentrampolin direkt auf der Grenze zwischen seinem Grundstück und dem des Nachbarn aufstellen. Aber es gebe keine Regeln, die ihm verbieten, es so dicht wie möglich an die Grenze zu stellen, selbst wenn das für denjenigen, der nebenan wohnt, mit Lärm und störenden Blicken verbunden sein kann.
Laut dänischer Bauregeln müssen Aufenthaltsplätze – wie zum Beispiel Terrassen –, die höher als 30 Zentimeter gebaut sind, mindestens 2,5 Meter von der Grundstücksgrenze eines Einfamilienhauses entfernt liegen. Für Sommerhäuser gelten hier 5 Meter.
Von dieser Regel sind Gartentrampoline ausgenommen. Der Grund: Sie fallen in die Kategorie „lose Spielgeräte“ und gelten somit nicht als permanente Installationen auf dem Grundstück. Das trifft ebenso zu, wenn man das Trampolin eingräbt und die Sprungfläche sich auf Höhe des Bodens befindet.
Trampoline sind nicht vom Baurecht umfasst
Da Trampoline nicht vom Baurecht umfasst sind und ihre Aufstellung weder genehmigt noch angemeldet werden muss, kann man sie platzieren, wo man will, solange sie auf dem eigenen Grund und Boden stehen.
Die Grenze zwischen zwei Grundstücken ist weder Eigentum des einen noch des anderen Nachbarn. Klare Richtlinien dafür, was man auf dieser Grenze platzieren darf – oder nicht – sind in den dänischen Bauvorschriften verankert. Außerdem kann es weitere Begrenzungen oder Verbote in Bebauungsplänen geben sowie in den Bestimmungen zu Grundbucheinträgen.
Der in der Hängematte Liegenden bleibt also nur, auf eine trampolinfreie Zone in der Nachbarschaft zu hoffen. Oder auf eine gelassene innere Haltung, die sich bestenfalls in einem Soll-er-doch-Gucken äußert oder in einem Sollen-sie-doch-Krach-Machen, wenn sich auf dem Trampolin gerade mehrere hüpfende Kinder austoben. Und es bleibt die Hoffnung auf eine gute, nicht quietschende Federung.