Trampoline

Grenzenloser Springspaß?

Grenzenloser Springspaß?

Grenzenloser Springspaß?

Apenrade/Aabenraa
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Trampolin
Gartentrampoline gelten in den dänischen Bauregeln als „lose Spielgeräte“ und können sogar ganz dicht an der Grenze zum Nachbargrundstück aufgestellt werden. Foto: Karin Riggelsen

Des einen Freud, des anderen Leid: Trampoline bringen Kinder in Bewegung und locken sie vom Bildschirm weg – doch so mancher Nachbar wünscht sich, dass die Kleinen lieber still vor dem Tablet hängen würden. Wir klären auf, was erlaubt ist und was nicht.

Trampolin-Unfälle in Dänemark

Im Zeitraum Januar 2005 bis November 2015 sind alleine in der Notaufnahme des Uniklinikums Odense rund 7.900 Kinder mit Verletzungen nach Trampolinsprüngen behandelt worden.

  • 40 % waren zwischen fünf und neun Jahre alt
  • 70 % wurden in der Notaufnahme fertig verarztet
  • 23 % erlitten Knochenbrüche
  • Am häufigsten brachen sich die Kinder Knochen im Bereich Arm, Schulter und Hand.

Quelle: Ulykkes Analyse Gruppen på Odense Universitetshospital

Man stelle sich vor, frau liegt – möglicherweise sommerlich leicht bekleidet – entspannt  in der Hängematte im eigenen Garten.  Die Ruhe wird begleitet vom Brummen der Hummeln, vom Wind, der leise durch die Bäume streift – und vom Nachbarn, der dicht an der Grundstücksgrenze auf seinem Trampolin auf- und niederhüpft. Und  der  dabei nicht nur  in die Runde schaut, sondern  vor allem die Rundungen der Nachbarin fest im Blick hat.

   Denn:  Hat jemand sein Trampolin  ganz dicht an der Grundstücksgrenze des nächsten Nachbarn stehen,  kann  das sowohl Lärm verursachen als ihm auch allzu  freie Sicht darauf geben, was sich nebenan abspielt.
Aber welche Regeln gelten eigentlich  für diesen  Fall? Wie dicht darf das Sportgerät an der Grenze zu Nachbars Garten aufgebaut sein?

Bei bolius.dk, dem Ratgeberforum für Hausbesitzer, heißt es, der Nachbar darf kein Gartentrampolin direkt auf der Grenze zwischen seinem Grundstück und dem des Nachbarn aufstellen. Aber es  gebe keine Regeln, die ihm verbieten, es so dicht wie möglich an die  Grenze zu stellen, selbst wenn das für denjenigen, der nebenan wohnt,  mit  Lärm und  störenden Blicken verbunden sein kann.

Laut  dänischer Bauregeln müssen Aufenthaltsplätze – wie zum Beispiel Terrassen –, die höher als 30 Zentimeter   gebaut sind,   mindestens 2,5 Meter  von der Grundstücksgrenze eines Einfamilienhauses entfernt liegen. Für Sommerhäuser gelten hier  5 Meter. 

Von dieser Regel sind Gartentrampoline  ausgenommen. Der Grund: Sie fallen in die Kategorie „lose Spielgeräte“ und gelten somit nicht als  permanente Installationen auf dem Grundstück. Das trifft  ebenso  zu, wenn man das Trampolin eingräbt und die  Sprungfläche sich auf Höhe des Bodens befindet.

Foto: Karin Riggelsen

Trampoline sind nicht vom Baurecht umfasst

Da Trampoline nicht vom Baurecht umfasst sind und ihre Aufstellung weder  genehmigt noch  angemeldet werden muss, kann man sie platzieren, wo man will, solange sie auf dem eigenen Grund und Boden stehen.

Die Grenze zwischen zwei  Grundstücken   ist weder Eigentum des einen noch des anderen Nachbarn. Klare Richtlinien dafür, was man auf dieser Grenze  platzieren darf – oder nicht – sind   in den dänischen Bauvorschriften verankert. Außerdem   kann es weitere Begrenzungen oder Verbote in Bebauungsplänen geben   sowie in den Bestimmungen zu Grundbucheinträgen.

Der in der Hängematte Liegenden   bleibt also nur, auf eine trampolinfreie Zone in der Nachbarschaft  zu hoffen. Oder auf  eine  gelassene innere  Haltung, die sich bestenfalls  in einem Soll-er-doch-Gucken äußert oder in einem Sollen-sie-doch-Krach-Machen, wenn  sich  auf dem Trampolin gerade mehrere hüpfende Kinder austoben. Und es bleibt  die Hoffnung auf eine gute, nicht quietschende Federung.

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