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Grenzenlos deutsches TV in Dänemark – und umgekehrt: EU-Parlament stimmt über Geoblocking ab

Streamen aus Deutschland: EU-Parlament stimmt über Geoblocking ab

Streaming: EU-Parlament stimmt über Geoblocking ab

Apenrade/Straßburg
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Geoblocking
Viele deutschsprachige Inhalte sind in Dänemark nicht abrufbar. Foto: cvt

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Grenzkontrolle im Internet: Viele deutschsprachige Inhalte sind in Nordschleswig gesperrt. Das widerspricht den europäischen Zielen, sagen europäische Politikerinnen und Politiker. Sie wollen, dass alle in der EU dieselben Möglichkeiten haben, Medien zu konsumieren. Am Dienstag soll abgestimmt werden.

Das Europaparlament entscheidet am Dienstag, ob es sich dafür einsetzen wird, dass Streaming-Anbietende Inhalte künftig nicht mehr an Landesgrenzen sperren können. Das geht aus dem aktuellen Parlamentskalender hervor.

Früher konnte zum Beispiel in weiten Teilen Dänemarks deutsches Fernsehen frei per Antenne empfangen und am Fernseher gesehen werden. Heute, wo alles digitalisiert ist, ist für alle, die aus Dänemark zuschauen wollen, selbst bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Anbietern längst nicht alles frei zugänglich.

Ziel der Minderheiten könnte erreicht werden

Für Minderheiten wie die deutsche Minderheit in Dänemark ist das ein besonderes Ärgernis, denn sie werden nicht mehr vollumfänglich mit dem muttersprachlichen Angebot aus den Titularnationen (kin-states) versorgt – also aus jenen Ländern, in denen die eigene Sprache Landessprache ist. Auch bei privaten Streaming-Anbietenden sind Inhalte in der Muttersprache von Minderheitenangehörigen oft nicht über Landesgrenzen hinaus verfügbar.

Mit dem Beschluss würde das Europaparlament einer der Forderungen, die die Minderheitenrechte-Initiative MSPI an die EU stellt, nachkommen.

Die Initiative, die das Parlament unterstützt und die unter anderem von den autochthonen Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland getragen wird, hat zum Ziel, Minderheitenrechte in der EU zu verankern – darunter auch in Bezug auf den Zugang zu muttersprachlichen Medien.

Im Ausland dieselben Inhalte streamen wie zu Hause

Der aktuelle Anti-Geoblocking-Report im Europaparlament nimmt jedoch nicht explizit darauf Bezug, sondern darauf, dass das übergeordnete EU-Ziel des gemeinsamen „Digitalen Binnenmarktes“ endlich auch für audiovisuelle Inhalte umgesetzt werden müsse – denn hier besteht bisher eine Ausnahme.

Heißt: Nutzerinnen und Nutzer digitaler Medienangebote müssten dann innerhalb der EU unabhängig von ihrem geografischen Standort, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz gleich behandelt werden.

Kurzanalyse

„Zwar ist nicht unwahrscheinlich, dass es eine Mehrheit für ein Aus des Geoblockings geben wird. Doch Beobachtende gehen davon aus, dass einige EU-Abgeordnete Änderungsanträge stellen werden. Denn für die Unterhaltungs- und Medienindustrie ist das Geoblocking ein lukratives Mittel, auf die sie schwerlich kampflos verzichten wird. Zahlreiche (urheber-)rechtliche Fragen hängen zudem daran, wenn Inhalte künftig zu gleichen Bedingungen innerhalb der gesamten EU zugänglich gemacht werden müssten.“

Cornelius von Tiedemann

Am Montag wird die Initiative der polnischen EU-Abgeordneten Beata Mazurek (EKR) im Parlament besprochen, am Dienstag soll die Aufforderung an die EU-Kommission, das Geoblocking zu reformieren, verabschiedet werden.

 

Geoblocking

Geoblocking

Definition

Geoblocking ist eine Technologie, die es möglich macht, Nutzenden den Zugang zu Internetinhalten und -diensten basierend auf der geografischen Lage zu beschränken. Diese Praxis wird häufig von Online-Diensten verwendet, um zu steuern, in welchen Ländern oder Regionen ihre Inhalte verfügbar sind.

Beispiele

  • Filme oder Fernsehsendungen können auf Streaming-Plattformen aufgrund von Lizenzvereinbarungen nur in bestimmten Ländern abgerufen werden.
  • Online-Shopping-Websites können unterschiedliche Preise oder Produkte je nach Standort des Nutzers anbieten.
  • Geoblocking kann auch genutzt werden, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten, die den Zugang zu bestimmten Inhalten in verschiedenen Ländern regeln.

Quellen und weitere Informationen

Foto: Cornelius von Tiedemann

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