Kommunalpolitik

Behindertentoilette für 60.000 Kronen je Quadratmeter

Behindertentoilette für 60.000 Kronen je Quadratmeter

Behindertentoilette für 60.000 Kronen je Quadratmeter

Paul Sehstedt
Apenrade/Aabenraa
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Das Bauernhof-Museum „Jacob Michelsens Gård“ liegt im Herzen von Apenrade. Dort finden das ganze Jahr über verschiedene Veranstaltungen statt. Foto: Privat

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Das Ausschreibungsergebnis übertraf den Voranschlag um über 50 Prozent. Der kommunale Kultur- und Freizeitausschuss beantragt deshalb zusätzlich Gelder.

Eine Behindertentoilette stand schon lange auf dem Wunschzettel des Museums Jacob Michelsen Gård in Apenrade. In Verbindung mit der Instandsetzung des Museums wurde 2017 ein Arbeitspapier ausgearbeitet, das den Bau der Toilette und eines Lagerraums vorsah, und dafür setzte der Stadtrat 2020 einen Betrag von 600.000 Kronen ab.

Die Maßnahme wurde ausgeschrieben, und das niedrigste Angebot lautete auf 914.000 Kronen, also über 50 Prozent mehr, als die Stadtmütter und -väter für das 15 Quadratmeter große neue Gebäude eingeplant hatten.

60.000 Kronen je Quadratmeter

„Das sind über 60.000 Kronen je Quadratmeter“, kommentierte Ausschussvorsitzender Lars Kristensen den Tagesordnungspunkt gegenüber der Presse.

„Für 914.000 Kronen kann an manchen Orten der Kommune mindestens ein Wohnhaus gekauft werden. Die Verwaltung hat versucht, Abstriche an den Bauplänen zu machen, doch das Resultat würde vom übrigen Rahmen zu sehr abweichen. Da wir die Denkmalbehörde Slots- og Kulturstyrelsen einbeziehen müssen, schnellen die Angebote in die Höhe. Uns bleibt nichts anderes übrig, als eine Zusatzfinanzierung zu beantragen", sagte er.

Denkmalbehörde erneut einschalten

Der Kultur- und Freizeitausschuss hatte zwei zusätzliche Entscheidungsmöglichkeiten, nämlich die Maßnahme zu verschieben und in die Haushaltsverhandlungen für 2022-2025 einfließen zu lassen oder ganz auf den Bau der Toiletten zu verzichten.

Der getroffene Beschluss bedeutet, dass die Denkmalbehörde wieder zur Beratung herangezogen werden muss, und das wird zu einer erneuten Verzögerung führen. Gleichzeitig weist die Verwaltung den Ausschuss darauf hin, dass die Behörde Stellung zu den Änderungen beziehen muss, bevor die Bauarbeiten beginnen können.

 

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