Rechtsextremismus

Höchststrafe für den Halle-Attentäter

Höchststrafe für den Halle-Attentäter

Höchststrafe für den Halle-Attentäter

dpa
Magdeburg
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Der verurteilte Stephan Balliet steigt in Begleitung von Justizpersonal nach dem Prozess in ein Fahrzeug der Justiz. Zuvor war das Urteil verkündet worden. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild-POOL/dpa

Der rechtsterroristische Attentäter von Halle ist zur Höchststrafe verurteilt worden. In der Urteilsbegründung findet die Vorsitzende Richterin immer wieder drastische Worte. Am Ende tickt der Verurteilte aus.

Der rechtsextreme Attentäter von Halle ist vom Oberlandesgericht Naumburg zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Der 28-Jährige soll lebenslang in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Richter sprachen ihn am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in 62 Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

„Das war eine abscheuliche, menschenverachtende Tat“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens in der rund dreistündigen Urteilsbegründung. 

Direkt nach dem Ende der Urteilsverkündung warf der Attentäter einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger. Es handelte sich wohl um einen zusammengerollten Hefter oder eine Mappe. Vier Wachleute packten den 28-Jährigen daraufhin sofort, fixierten ihn und trugen ihn aus dem Saal. Zuvor hatte er relativ ungerührt zugehört. 

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht aufs Gelände.

Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen. Viele tragen bis heute schwer an körperlichen und seelischen Folgen. 

Es sei ein «feiger Anschlag» gewesen, sagte Mertens. Die Richterin schaute dem 28-Jährigen immer wieder direkt in die Augen, teilweise klang ihre Stimme brüchig.

„Bei Ihnen, Herr Balliet, gab es keine menschlichen Züge mehr“, sagte die erfahrene Richterin.

„Dieses Verfahren stellt alles in den Schatten.“ Direkt an den Angeklagten gewandt sagte sie: „Sie sind ein fanatisch ideologisch motivierter Einzeltäter. Sie sind antisemitisch, ausländerfeindlich. Sie sind ein Menschenfeind.“ Er habe keinen Anflug von Reue gezeigt. 

Das Gericht stufte den Attentäter als voll schuldfähig ein. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Am Montag ließen die Beteiligten offen, ob sie davon Gebrauch machen. 

Mehr als sieben Minuten lang habe der schwerbewaffnete Angreifer an der Synagoge versucht, seinen Plan umzusetzen, möglichst viele Menschen zu töten. Als das misslang, habe er aus Frust heimtückisch und feige Jana L. mit der Maschinenpistole in den Rücken geschossen. Den 20-jährigen Mann im Döner-Imbiss habe er regelrecht hingerichtet. Das hilf- und wehrlose Opfer habe ihn angefleht, nicht zu schießen. 

Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen Mann und eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mit Hilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschließend nahmen Polizisten ihn fest. Der Sachsen-Anhalter hat die Tat gestanden.

Die Richter gingen davon aus, dass der Attentäter auch Polizeibeamte töten wollte, weil sie den von ihm verhassten Staat repräsentierten, erklärte Mertens. Seine Aussage im Prozess, er habe nur flüchten wollen, stufte sie als „unglaubhaft“ ein. Ohnehin habe der Angeklagte an vielen Stellen seine Taten und Motive zu relativieren versucht. 

Mit dem Urteil folgten Mertens und die vier weiteren Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage. Aus Sicherheits- und Platzgründen hatte das OLG die Verhandlung in den größten Gerichtssaal des Landes in Magdeburg verlegt.

An 25 Prozesstagen befragte das Gericht dort mehrere Dutzend Zeugen und eine ganze Reihe von Sachverständigen. 45 Überlebende und Hinterbliebene hatten sich der Nebenklage angeschlossen, sie wurden von 23 Anwälten vertreten. Allein die Schlussvorträge der Überlebenden hatten drei Prozesstage gedauert, viele hatten dabei oder zuvor im Zeugenstand selbst das Wort ergriffen. Fast alle hatten von schweren psychischen Folgen der Tat berichtet.

Eine junge Besucherin der Synagoge lobte: „Ich würden mir wünschen, dass dieses Verfahren, welches in weiten Teilen betroffenenzentriert war, ein Präzedenzfall ist und andere Richter*innen sich an dieser Prozessführung ein Beispiel nehmen.“ 

Auch der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, sagte, das Besondere sei gewesen, dass die Stimmen der Opfer gehört worden seien. Die Opfer seien ernst genommen worden mit ihren Sorgen und Nöten, die Opferperspektive sei wichtig gewesen für das Gericht. Nach der Urteilsverkündung zeigten sich mehrere Nebenkläger und ihre Vertreter aber auch unzufrieden, weil zwei Tatkomplexe nicht als Mordversuche gewertet wurden. 

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte nach dem Urteil, dass es für Antisemitismus und Hass keinen Platz gebe.

„Wir haben einen fairen Prozess erlebt», sagte er. «Das Urteil zeigt in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland würdigte den Prozess und das Urteil als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus. Das Verfahren sollte Vorbild für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sein, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster.

„Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge», sagte Schuster. «Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden.“

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hofft auf eine abschreckende Wirkung des Urteils. Der Vorsitzende Aiman Mazyek sagte: „Das Verfahren kann nur der Beginn einer Aufarbeitung und Verfolgung weiterer rassistischer Anschläge und Attentate in Deutschland sein“.

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