Undercoveragenten

Autobahnrastplatz: Waffenhandel flog auf

Autobahnrastplatz: Waffenhandel flog auf

Autobahnrastplatz: Waffenhandel flog auf

ritzau/gn
Horsens
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Fünf Personen müssen sich vor Gericht in Horsens wegen Waffenhandels verantworten. Foto: Ralph Orlowski/Reuters

Fünf Personen stehen wegen Waffenhandel vor Gericht. Sie gingen bei amerikanischen Undercover-Beamten in die Falle – auf einem dänischen Rastplatz. Geht das?

Es war wie im Film: Als auf einem Rastplatz an der dänischen Autobahn E45 eine Waffenlieferung über die Bühne laufen sollte, schlugen Polizeibeamte zu. Aber nur gegen die Käufer, denn die „Waffenlieferanten“ waren keine Kriminellen, sondern amerikanische Undercover-Agenten.
 
Der Fall wird in den kommenden Wochen im Gericht in Horsens aufgerollt, darunter auch die Rolle der amerikanischen Beamten.
 


Geld in der Brusttasche

Zurück zum Rastplatz: Im September 2019 rollte ein schwedischer PKW kurz nach 13 Uhr auf den Rastplatz Ejer Bavnehøj zwischen Horsens und Aarhus. In dem Auto: eine Frau und ein Mann.
 
Der Mann nahm zunächst Kontakt zu zwei Männern auf, die an einem Transporter warteten. Dort präsentierten sie ihm eine vollautomatische Schusswaffe und eine Tasche mit 24 weiteren Waffen. Der Mann zeigte dagegen, dass er das Geld dabei hatte: 25.500 Euro lagen in seiner Brusttasche bereit.

Als der Mann zu seinem Wagen zurückkehrte und von der Frau Handschuhe bekam, schlugen die Männer vom Transporter zu. Sie waren nämlich keine Waffenhändler, sondern amerikanische Beamte.

Fünf Personen wurden festgenommen

Neben den beiden Personen auf dem Rastplatz wurden auch zwei Hintermänner im schwedischen Göteborg und eine fünfte Person, die in Vamdrup Waffen empfangen sollte, festgenommen.

Insgesamt dreht es sich laut Anklageschrift um einem Waffenhandel mit 83 Schusswaffen samt dazugehöriger Munition.

Undercover-Nachforschungen

Die Nachforschungen sind von der amerikanischen Polizeibehörde Homeland Security Investigations (HSI) durchgeführt worden. In den USA ist der Gebrauch von Undercover-Agenten, die die Täter in eine Falle locken, gang und gäbe.

In Dänemark ist es dagegen Beamten untersagt, ein Verbrechen zu provozieren, das ansonsten nicht stattfinden würde. Daher finden die Anwälte der Angeklagten das Agieren der amerikanischen Beamten auf dänischem Boden als problematisch.

Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld soll im Dezember fallen.

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