Handwerker aus dem Ausland

Die Mehrwertsteuer pendelt mit

Die Mehrwertsteuer pendelt mit

Die Mehrwertsteuer pendelt mit

Apenrade/Aabenraa
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Foto: Hengstream/Unsplash

Bei der Beschäftigung von Handwerkern aus dem Ausland sollten sich Privatleute unbedingt ein RUT-Formular ausfüllen lassen, sagt LHN-Fachberater Christian Festersen. Elektro- und Abwasserarbeiten dürfen in Dänemark nur von zertifizierten Betrieben durchgeführt werden, ausländische Firmen müssen einen aufwändigen Antrag auf Autorisierung stellen.

Handwerker und Elektriker über die Grenze nach Dänemark holen – auch beim Landwirtschaftlichen Hauptverein für Nordschleswig (LHN) kennt man diese Vorgehensweise und die damit verbundenen Herausforderungen. 

In der Beratung weist LHN-Fachberater Christian Festersen seine Kunden auf diverse zu beachtende Punkte hin. Zum einen:  Elektro- und Abwasserarbeiten  (VVS) dürfen in Dänemark ausschließlich von staatlich autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden. 

Zwar darf ein dänischer Meister deutsche Angestellte anheuern – doch die übergeordnete Verantwortung hat seine Firma. „Das muss über ein dänisches Unternehmen laufen, da dort alle zwei Jahre eine Qualitätssicherung erfolgt. Da nicht autorisierte Elektriker aus dem Ausland immer wieder bei den Behörden angezeigt worden waren, sei diese Art des Grenzpendelns  mittlerweile eher selten geworden, so Festersen. 

RUT und CVR

Bei anderweitigen Arbeiten im und  am Haus sollte der Privatauftraggeber darauf achten, dass die aus dem Ausland angeheuerte Firma einen Eintrag im Zentralen Unternehmensregister (CVR) aufweist.

„Zudem sollte die Firma einen RUT-Ausdruck mitbringen, in dem schriftlich festgehalten wird, welche Arbeiten durchgeführt wurden“, so Festersen. Mit der  RUT-Nummer („Registret for Udenlandske Tjenesteydere“) sind ausländische Firmen im dänischen Mehrwertsteuersystem gemeldet. 

Jedoch muss nur bei privaten Arbeiten die dänische Mehrwertsteuer berechnet werden, bei gewerblichen Aufträgen erhalten die Unternehmen aus dem Ausland eine Netto-Rechnung, eine sogenannte Reversage. 

„Für Privatleute gilt aber: Unbedingt darauf achten, dass ein RUT-Formular mit den Auftragsdetails schriftlich festgehalten wird“, so Christian Festersen.

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