Verhandlung

Ärzte vor Gericht

Ärzte vor Gericht

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Ritzau/hm
Svendborg
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Foto: DPA

In Svendborg stehen zwei pensionierte Ärzte vor Gericht. Sie sollen aktive Sterbehilfe geleistet haben – was in Dänemark verboten ist.

Am Montag standen zwei pensionierte Ärzte in Svendborg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden aktive Sterbehilfe vor. Einer der Angeklagten soll eine Frau zum Selbstmord verholfen haben, eine weitere Person, ein Mann, starb nicht. Auch wird ihm vorgeworfen, Anteile am Tod eines lebensmüden Brillendesigners zu haben. In Dänemark ist aktive Sterbehilfe strafbewehrt mit Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren; in Holland, Belgien und in der Schweiz ist sie es nicht.

Der andere Angeklagte, ein Psychiater, soll, so der Vorwurf, einem Mann Schlaftabletten verschrieben haben, wissend, dass diese zum Selbstmord gebraucht werden würden – welcher aber nicht vollzogen wurde. Der pensionierte Psychiater bekennt sich zu der Tat, der andere erkennt die Umstände an, bestreitet jedoch, schuldig zu sein. Die beschriebenen Fälle von aktiver Sterbehilfe sorgten in Dänemark für großes Aufsehen.

Die Frau des Brillendesigners suchte bei dem pensionierten Arzt Hilfe, nachdem der Plan fehlgeschlagen war, aktive Sterbehilfe in der Schweiz zu erhalten. Der Arzt besuchte das Paar. Er habe mit Rat geholfen, so gut er konnte, denn eine Anleitung zum Selbstmord sei nach Ansicht des Justizministers vollkommen rechtens, sagte der Beschuldigte. Nach Aussage der Ehefrau bekam sie einige Zeit später ein Päckchen mit Schlaftabletten zugestellt. Der geschwächte Mann wurde tot im Bett aufgefunden, eine Obduktion fand nicht statt, als Todesursache wurde eine Hirnblutung dokumentiert. Die Anklage bezichtigt den Arzt, diese Tabletten verschickt zu haben, was dieser bestreitet und betont, er habe nur beraten. Das Urteil wird Ende des Monats erwartet.

 

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