Urteil

Gericht bestätigt Aberkennung des Doktortitels

Gericht bestätigt Aberkennung des Doktortitels

Gericht bestätigt Aberkennung des Doktortitels

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Milena Penkowa nach der Verkündung des Urteils am Östlichen Landgericht im September 2016 Foto: Ólafur Steinar Gestsson/Scanpix

Hohe akademische Titel sorgen für gesellschaftliches Ansehen und manchmal auch für ein gutes Einkommen – sind aber mit viel Arbeit verbunden. In Deutschland wurden einigen Prominenten der Doktortitel aberkannt, sie hatten sich einiges an Arbeit gespart. Dänemark hat aber auch einen prominenten Fall.

Das Kopenhagener Stadtgericht hat am Freitag die Entscheidung des Akademischen Rates aus dem Jahr 2017 bestätigt, Milena Penkowa ihren Doktortitel abzuerkennen. Der Rat der gesundheitswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kopenhagen traf diese Entscheidung, nachdem das Östliche Landgericht sie ein Jahr zuvor 2016 der Dokumentenfälschung für schuldig befand.

Bestraft wurde sie nicht, da das Östliche Landgericht im Gegensatz zum Kopenhagener Stadtgericht die Tat als verjährt ansah. Denn das Fälschen fand im Jahr 2000 statt; es ging um Versuche an Ratten, die Ergebnisse wurden damals in der Fachzeitschrift Glia veröffentlicht und gingen in die Doktorarbeit Penkowas aus dem Jahr 2003 ein. Doch Kollegen äußerten Zweifel an den Experimenten, woraufhin Milena Penkowa vier gefälschte Dokumente dem damaligen Rektor der Universität vorlegte.  Danach zog sie ihre Doktorarbeit aber zurück und legte 2006 eine neue vor, worauf ihr der Titel verliehen wurde.

Der Akademische Rat argumentierte, hätte er von den gefälschten Dokumenten 2006 gewusst, wäre Penkowa niemals erlaubt worden, 2006 eine neue Arbeit vorzulegen. Deshalb habe der Rat ihr den Titel im Nachhinein entzogen. Dagegen wehrte sich die heute 46-Jährige, die nach 2006 als Hirnforscherin in kurzer Zeit die wissenschaftliche Karriereleiter hinaufstieg. Laut Nachrichtenagentur Ritzau hat Penkowa auf Facebook angekündigt, gegen das Urteil anzugehen und will vor das Landgericht ziehen.

Milena Penkowa musste sich 2010 und 2015 vor dem Kopenhagener Stadtgericht verantworten. 2010 verurteile sie das Gericht wegen Unterschlagung, Dokumentenfälschung und falscher Beschuldigung zu drei Monaten auf Bewährung. Wegen schwerer Dokumentenfälschung wurde sie 2015 zu neun Monaten  auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde jedoch später vom Landgericht aufgehoben. Penkowa wurde dort wegen einfacher Dokumentenfälschung verurteilt. 2011 untersuchte der Rechnungshof ihre Verwendung von Forschungsgeldern.

Mehr zum Fall gibt es auf der Homepage der Universität von  Kopenhagen. Zum Artikel geht es hier

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