Lärmbelästigung

Geräuschpegelmessung künftig direkt am Straßenrand

Geräuschpegelmessung künftig direkt am Straßenrand

Geräuschpegelmessung künftig direkt am Straßenrand

Kopenhagen
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Die Polizei soll künftig direkt am Wegesrand den Lärmpegel eines Motorrades überprüfen können. Foto: Artem Beliaikin/Unsplash

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Ein neuer Gesetzesentwurf soll der Verkehrsbehörde bessere Möglichkeiten geben, Motorräder, die über dem zulässigen Lärmpegel liegen, zu stoppen.

Wenn es nach den Plänen des Verkehrsministers geht, soll es demnächst einfacher für die Polizei werden, Motorräder noch am Straßenrand auf ihren Lärmpegel hin zu überprüfen.

Im Oktober will Benny Engelbrecht (Soz.) einen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen, der den Behörden ein neues Werkzeug an die Hand geben soll, um Motorräder zu stoppen und eine technische Kontrolle des Zweirades direkt am Wegesrand vorzunehmen.

Sofern das Gesetz angenommen wird, besteht ab 1. Januar 2022 die Möglichkeit, Motorräder direkt von der Straße zu winken und noch vor Ort unter anderem auf eventuelle Manipulationen am Auspuff zu untersuchen.

Manipulationen am Auspuff oftmals einfach möglich

Oftmals ist es nämlich anhand einfacher Maßnahmen möglich, den Geräuschpegel eines Motorrades wesentlich zu beeinflussen. Das sogenannte „Tunen“, bei dem ein Motorrad den individuellen Vorlieben seines Besitzers angepasst wird, ist bei Zweiradfahrern populär. Dies führt oftmals zu zusätzlichem Verkehrslärm zum Nachteil anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohner.

Lärm ein großes Problem

„Lärm von Motorrädern ist ein großes Problem, und bis jetzt ist es leider sehr schwer, diejenigen anzuhalten, die ihren Auspuff manipulieren und dadurch mehr Lärm erzeugen als erlaubt. Wenn die Verkehrsbehörde jetzt die Möglichkeit bekommt, direkt am Wegesrand Motorradkontrollen durchzuführen, rechne ich damit, dass ein derartiger Kontrollmechanismus in Kombination mit hohen Strafen die Anzahl lärmender Motorräder reduzieren wird“, sagt Transportminister Benny Engelbrecht.

Zustimmung von den Stützparteien

Die Stützparteien der Regierung haben ihre Zustimmung signalisiert.

Henning Hyllested, verkehrspolitischer Sprecher der Einheitsliste, verweist auf die Belästigung für Anwohner durch lärmende Motorräder. Bei den Volkssozialisten begrüßt die verkehrspolitische Sprecherin, Anne Valentina, die geplanten Maßnahmen und verweist auf das mit Verkehrslärm verbundene Gesundheitsrisiko. Auch der verkehrspolitische Sprecher der Radikalen, Rasmus Helveg Petersen, freut sich darüber, dass die Problematik nun angegangen wird.

Bußgeld bei Überschreiten des zulässigen maximalen Lärmpegels

Aus § 118, Abs. 8 des Verkehrsgesetzes geht hervor, dass ein Bußgeld erhoben werden kann, sofern ein Motorrad mehr Lärm erzeugt, als erlaubt ist. Das Bußgeld staffelt sich nach der Häufigkeit des Gesetzesverstoßes:

1. Mal: 2.500 Kronen
2. Mal: 5.500 Kronen
3. Mal: 8.000 Kronen
4. Mal: 11.500 Kronen
5. Mal: 14.500 Kronen
6. Mal: 17.500 Kronen

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