Kriminalität

Mehrheit im Folketing will Stalking unter Strafe stellen

Mehrheit im Folketing will Stalking unter Strafe stellen

Mehrheit im Folketing will Stalking unter Strafe stellen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Drohungen und Hassbotschaften können Teil von Stalking sein. Foto: Saul Loeb/Ritzau Scanpix

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Eine breite parlamentarische Mehrheit will mit einem neuen Gesetzesvorschlag gegen Stalking vorgehen und dafür sorgen, dass Betroffene bessere Hilfe bekommen.

Eine breite Mehrheit im Folketing hat sich auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt, die eine bessere Hilfe für Betroffene von Stalking gewährleisten sollen.

Die Parteien schlagen vor, das Strafgesetzbuch zu ändern und einen eigenen „Stalking-Paragrafen“ einzuführen, der Stalking sowohl definiert als auch unter Strafe stellt.

Stalking als schwere Straftat

In einer Pressemitteilung des Justizministeriums heißt es, dass das Vergehen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden soll.

„Eine solche Bestimmung würde ein wichtiges Signal an Opfer und Täter aussenden, dass Stalking eine schwere Straftat darstellt, die zum Beispiel psychischer und physischer Gewalt gleichgestellt ist“, heißt es in dem Dokument.

Einige der Initiativen – wie der neue Abschnitt im Strafgesetzbuch – erfordern neue Gesetze. Andere Initiativen können ohne neue Rechtsvorschriften umgesetzt werden.

Wer steht hinter dem Vorschlag?

Die Regierung, die Dänische Volkspartei, die Sozialistische Volkspartei, die Radikalen, die Einheitsliste, die Konservativen, die Neue Bürgerliche und die Alternative stehen hinter dem Vorschlag, der den Titel „Bessere Hilfe für Stalking-Opfer“ trägt und 14 Initiativen umfasst.

Es wird geschätzt, dass jährlich zwischen 67.000 und 98.000 Menschen Opfer von Stalking verschiedener Art werden. Sie werden zum Beispiel beobachtet, bedroht oder verfolgt.

Etwa die Hälfte von ihnen sieht sich gezwungen, ihren Tagesablauf zu ändern, wie eine Studie des Forschungsinstituts des Justizministeriums zeigt.

Die Polizei kann eine sogenannte einstweilige Verfügung gegen den Täter erlassen. Die einstweilige Verfügung verbietet es dem Täter, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen.

Schnellere Bearbeitungswege bei der Polizei

Im Jahr 2018 überwachte die Staatsanwaltschaft die Arbeit der Polizeikreise. Die Bearbeitungszeiten wurden als „inakzeptabel lang“ bezeichnet. Wie sich herausstellte, wurden bei der Polizei vielerorts die Fristen nicht eingehalten.

Die Direktorin der Frauenorganisation Danner, Lisbeth Jessen, hat die Folgen bereits beschrieben: „Wenn sich der Fall über ein halbes oder ganzes Jahr hinzieht, verliert die Frau das Vertrauen in das System und muss vor dem Hintergrund der Schikanen oft regelmäßig umziehen und mehrmals Zuflucht in einem Frauenhaus suchen“, sagte sie 2019 gegenüber der Nachrichtenagentur „Ritzau“.

Nun sollen die Hilfegesuche der Opfer bei der Polizei schneller berücksichtigt werden. In allen Polizeibezirken sollen spezialisierte Teams gebildet werden, und die Polizistinnen und Polizisten sollen eine besondere Ausbildung in dem Bereich erhalten, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

Die Polizei soll mit zusätzlichen Instrumenten ausgestattet werden, wie zum Beispiel einer IT-Lösung, die es den Beamten ermöglicht, den Opfern schneller zu helfen und sie zu schützen.

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