Verteidigungsvorbehalt

Was du über die Volksabstimmung wissen musst

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Kopenhagen
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Ja oder Nein? Am 1. Juni liegt die Entscheidung an. Foto: Walter Turnowsky

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Am 1. Juni stimmt die dänische Bevölkerung darüber ab, ob der EU-Vorbehalt zur Verteidigungspolitik abgeschafft werden soll oder nicht. „Der Nordschleswiger“ hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Am 6. März unterzeichnete die sozialdemokratische Regierung einen „nationalen Kompromiss“ zur Sicherheitspolitik des Landes mit den Parteien Venstre, den Konservativen, Radikale Venstre und der Sozialistischen Volkspartei. Die Absprache war eine Reaktion auf Russlands Angriff auf die Ukraine.

Teil der Absprache ist, dass die Bevölkerung am 1. Juni über eine Abschaffung des EU-Vorbehalts zur Verteidigungspolitik abstimmen soll. „Der Nordschleswiger“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Vorbehalt und der Abstimmung.

Hat der Verteidigungsvorbehalt Bedeutung für den Krieg in der Ukraine?

Laut des EU-Informationsbüros des Folketings hat er unmittelbar keine Bedeutung.

„Dänemark ist bei allen EU-Sanktionen gegen Russland dabei. Und wir waren auch dabei, als die EU beschloss, der Ukraine Geld zu schicken, damit das Land mehr Waffen kaufen konnte“, heißt es im Informationsmaterial des Folketings.

Der Einkauf von Waffen für die Ukraine durch die EU geschieht über die Europäische Friedensfazilität, die vom Verteidigungsvorbehalt nicht umfasst ist.

An welchen Teilen der EU-Zusammenarbeit kann Dänemark aufgrund des Vorbehaltes nicht teilnehmen?

Der Vorbehalt hat für zwei Bereiche Bedeutung.

1. Dänemark kann nicht an militärischen Operationen und Missionen der EU teilnehmen.

2. Dänemark kann nicht an der gemeinsamen Entwicklung von Waffensystemen teilnehmen.

Welche Bedeutung hat der Vorbehalt für die Teilnahme an EU-Operationen gehabt?

Dänemark war zunächst Teil einer friedensbewahrenden Operation in Bosnien-Herzegowina, die von der Nato geleitet wurde. 2004 übernahm die EU die Aufgabe, und Dänemark musste die Operation verlassen.

Aktuell kann Dänemark an folgenden sieben EU-Operationen und -Missionen nicht teilnehmen:

  • Ausbildung in der Zentralafrikanischen Republik
  • Überwachung von Waffenembargo gegen Libyen
  • Ausbildung von Soldaten in Mali
  • Soldatenschulung in Mosambik
  • Piratenbekämpfung in Somalia
  • Behördenschulung in Somalia
  • Friedenssicherung in Bosnien-Herzegowina

Kann Dänemark sich an zivilen EU-Operationen beteiligen?

Ja, und das gilt auch dann, wenn sie unter die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU fallen. So hat Dänemark sich zum Beispiel an EU-Missionen zur Ausbildung von Polizeibeamtinnen in Afghanistan sowie Schulung der afghanischen Polizei bei der Korruptionsbekämpfung beteiligt.

Was sind die EU-Kampfgruppen, und wird Dänemark bei einem Ja teilnehmen?

Die Kampfgruppen sind multinationale Einsatzgruppen, die im Fall einer Krise mit kurzer Reaktionszeit entsendet werden können. Sie bestehen jeweils aus einer Gruppe von Ländern und sind im Wechsel einsatzbereit. Zwei Gruppen stehen jederzeit bereit, innerhalb von zehn Tagen bereit zu sein und nach weiteren fünf Tagen im Einsatzland zu sein.

Bevor eine Gruppe entsendet werden kann, müssen alle Staaten zustimmen. Jedes einzelne Land kann die Teilnahmen eigener Soldatinnen und Soldaten verweigern. Die Kampfgruppen waren bislang nicht im Einsatz.

Im Fall eines Ja bei der Volksabstimmung wird Dänemark nicht automatisch Teil der Kampfgruppen, sondern muss beschließen, beizutreten. Es ist allerdings zu erwarten, dass dies geschieht. Außer Dänemark nimmt derzeit nur Malta nicht an den Kampfgruppen teil.

Wird es ein EU-Heer geben?

Das EU-Traktat lässt kein übernationales EU-Heer zu. Es können also keine Truppen auf einen EU-Beschluss entsendet werden, es müssen sämtliche Länder, die an der gemeinsamen Verteidigungspolitik teilnehmen, einem Einsatz zustimmen. Die einzelnen Länder entscheiden selbst, ob sie Truppen entsenden wollen.

Soll dies geändert werden, muss daher das Traktat geändert werden, und in diesem Fall müssen sämtliche Länder zustimmen.

Es gilt auch für die gemeinsame Verteidigungspolitik insgesamt, dass Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Überlegungen angestellt, dies zu ändern, doch wiederum gilt, dass dies die Zustimmung sämtlicher Staaten erfordern würde. 13 Staaten, darunter Dänemark, sind dagegen.

Was würde die Teilnahme an der gemeinsamen Verteidigungspolitik für das Verhältnis zur Nato bedeuten?

Die Nato ist eine militärische Verteidigungsallianz. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, einander zu verteidigen, sollte ein Staat angegriffen werden.

Die EU ist keine militärische Verteidigungsallianz, und die EU darf nicht auf den Territorien der EU-Länder operieren. Die EU kann jedoch Soldaten zu friedensbewahrenden Aufgaben entsenden.

Generell arbeiten die Nato und die EU eng zusammen, und man versucht, parallele Operationen zu umgehen. Ganz glückt das nicht, so gibt es derzeit sowohl einen Nato- als auch einen EU-Einsatz gegen Piraten vor der Küste Somalias.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zur Entwicklung von Waffensystemen?

Grundsätzlich geht es bei der militärindustrieellen Zusammenarbeit darum, mehr Verteidigung aus dem Geld herauszuholen. Das kann teils geschehen, indem die EU-Staaten gemeinsam Waffen anschaffen. Doch geht es auch darum, eine Doppelung von Kapazitäten zu vermeiden.

Und jetzt wird es ein wenig kompliziert. Die Staaten setzen sich in der EU-Verteidigungsagentur zusammen, den gemeinsamen Bedarf zur Stärkung der Verteidigung zu klären. Die Agentur macht Empfehlungen an den Verteidigungsfonds, der Forschung und die Entwicklung von konkreten Projekten fördert. Dänemark kann aufgrund des Vorbehalts nicht an der Verteidigungsagentur teilnehmen.

Darüber hinaus gibt es noch die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), bei der die Staaten mit der Militärindustrie über konkrete Projekte zusammenarbeiten. In der PESCO laufen derzeit ungefähr 30 Projekte, und die Staaten entscheiden, an welchen sie teilnehmen wollen.

Die Projekte reichen von der Entwicklung von Kampfhubschraubern über die Entwicklung von Militärtransporten über die Grenzen bis zum Aufbau von Cyber-Einsatzgruppen.

Die PESCO macht ebenfalls Empfehlungen an den Verteidigungsfonds. Dänemark kann an der PESCO nicht teilnehmen; dänische Firmen können dies jedoch. Da der Verteidigungsfonds zum Ressort Forschung gehört, kann Dänemark an diesem teilnehmen.

Schafft Dänemark den Verteidigungsvorbehalt ab, muss das Parlament entscheiden, ob man an der Verteidigungsagentur und PESCO teilnehmen möchte. Die Ja-Parteien haben angekündigt, einer Teilnahme zuzustimmen.

Warum soll ich mit Nein abstimmen?

- Dänemark ist weiterhin Mitglied der EU, hat sich jedoch nicht verpflichtet, an der militärischen Zusammenarbeit und Rüstungsprojekten teilzunehmen.

- Dänemark kann weiterhin an zivilen Einsätzen teilnehmen.

- Dänische Firmen können sich weiterhin an der Entwicklung von Waffensystemen beteiligen.

Warum soll ich mit Ja abstimmen?

- Dänemark kann sich an der gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU beteiligen.

- Dänemark kann beschließen, Soldatinnen und Soldaten zu gemeinsamen EU-Operationen zu entsenden.

- Dänemark kann sich voll und ganz an der gemeinsamen Entwicklung von Waffensystemen, hierunter Cyberwaffen, beteiligen.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Das politisch neutrale EU-Informationsbüro des Folketings hat auf eu.dk/forsvarsforbehold Informationen zum Thema gesammelt. Hier findest du auch die Argumente der Parteien für ihre jeweilige Position.

Am 25. Mai von 16.30 bis 18.00 Uhr veranstaltet die Europabewegung, der Bund Deutscher Nordschleswiger und „Der Nordschleswiger“ eine Diskussion über den Verteidigungsvorbehalt im Medienhaus, Skibbroen 4 in Apenrade. Benny Engelbrecht (Soz.), Henning Hyllested (EL), Michael Fleischer (Venstre) und Hinrich Jürgensen (BDN) nehmen an der Debatte teil. 

Quelle: Folketingets EU-Information

Foto: Der Nordschleswiger
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