Schutzzonen an Wasserläufen

1.000 Kilometer: Schutz der Wasserläufe soll weg

1.000 Kilometer: Schutz der Wasserläufe soll weg

1.000 Kilometer: Schutz der Wasserläufe soll weg

Kopenhagen
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Wasserläufe wie die Lindholm Å gibt es viele in Dänemark. Foto: Henning Bagger / Scanpix Ritzau

Die Regierung will Schutzzonen an kleineren Wasserläufen auf 1.000 Kilometern aufheben, schreibt Altinget. Dänemarks Naturschützer nennen das einen Frontalangriff auf die Natur.

Die dänische Regierung plant, die Schutzzonen an kleineren Wasserläufen aufzuheben. Insgesamt soll es sich um 1.000 Kilometer handeln. Das schreibt Altinget. Der Naturschutzverein Danmarks Naturfredningsforening ist besorgt. Die Wasserläufe seien als Brut- und Schlüpfzone für Fische unverzichtbar und müssten geschützt bleiben. Ohne Schutz würden die kleineren Gewässer durch Abwasserverunreinigungen aus der Landwirtschaft schwer beschädigt oder als lebendige Wasserbiotope gar ganz ausgelöscht.

”Die kleinen Wasserläufe sind die Geburtssäle und Kinderstuben für die Fische”, sagt Maria Reumert Gjerding, Präsidentin von Danmarks Naturfredningsforening. "Sollten die Pläne durchgeführt werden, sind die Wasserläufe schutzlos. Ich hoffe wirklich, dass sich die Regierung besinnt und das Vorhaben aufgibt.“

Die Lindholm Å zwischen Feldern nördlich von Aalborg. Foto: Henning Bagger / Scanpix Ritzau

Das ist ein Kniefall vor der Landwirtschaft und ein Frontalangriff auf die Natur.

Maria Reumert Gjerding

Gjerding nennt die Aufhebung dieser Schutzzonen “einen Kniefall vor der Landwirtschaft”, die kleine Wasserläufe als Ärgernis betrachtete. Die Pläne seien ein ”Frontalangriff auf die Natur”.

Laut Naturschutzbund stehen 19.000 der insgesamt 75.000 Kilometer Wasserläufe im Land unter dem Schutz der EU-Direktive für Wasserläufe.

Umweltminister Jacob Ellemann-Jensen teilte mit, dass die Regierung eine vernünftige Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen vornehmen werde: ”Alle Wasserläufe, egal, ob sie aus dem Schutz rausgenommen werden oder nicht, unterliegen weiterhin dem Wasserlaufgesetz. Mann kann nicht einfach so graben oder Rohre verlegen, wie man will. Das wird auch in Zukunft eine Erlaubnis von Seiten der Kommune voraussetzen.”

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