Schutz vor Frauen in Nordfriesland

Trotz Frauenhaus-Planungen: Schutzwohnungen sollen bleiben

Trotz Frauenhaus-Planungen: Schutzwohnungen sollen bleiben

Trotz Frauenhaus-Planungen: Schutzwohnungen sollen bleiben

Husumer Nachrichten/shz.de
Nordfriesland
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Schutzwohnungen in Nordfriesland
Der Kreis Nordfriesland will zweigleisig fahren: In Kooperation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg soll ein Frauenhaus errichtet werden, gleichzeitig sollen die Frauenschutzwohnungen weiterentwickelt werden. Foto: Sophia Kembowski

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Ein Frauenhaus muss dringend her: Zusammen mit dem Kreis Schleswig-Flensburg sucht Nordfriesland nun einen Träger. Die Frauenschutzwohnungen sollen dennoch weitergeführt werden, auch hier wird ein Träger gesucht.

Kein eigenes Frauenhaus, aber ein dennoch hoher Bedarf haben dazu geführt, dass der Kreis Nordfriesland im vergangenen insgesamt vier Wohnungen mit zehn Zimmern als Frauenschutzwohnungen angemietet hatte. Diese wurden am 1. August 2020 in Betrieb genommen und sollen nun nach dem Beschluss des Arbeits- und Sozialausschusses durch einen Träger weitergeführt werden. Wie der Kreis mitteilt, soll zur Entwicklung eines geeigneten Konzepts jetzt ein Interessenbekundungsverfahren unter potenziellen Betreibern für die Frauenschutzwohnungen durchgeführt werden.

 

 

Frauenhaus und Schutzwohnungen

„Die Schutzwohnungen wurden in den vergangenen Monaten gut angenommen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Unterkünften für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen und Kindern“, erklärt der Kreis in einer Mitteilung. Auch nach Verwirklichung eines Frauenhauses, für dessen Einrichtung und Betrieb derzeit ebenfalls ein Interessenbekundungsverfahren gemeinsam mit dem Kreis Schleswig-Flensburg läuft, würden die Schutzwohnungen ein Frauenhaus sinnvoll ergänzen. Die Umsetzungsplanung für ein Frauenhaus in Nordfriesland werde parallel und unabhängig von der Weiterführung der Frauenschutzwohnungen weiterverfolgt, heißt es zudem vom Kreis.

Weiterentwicklung der Schutzwohnungen

Das Interessenbekundungsverfahren diene der Weiterentwicklung der Frauenschutzwohnungen. „Das Konzept soll ein Angebot beschreiben, das die persönliche Situation, den Willen und die Ziele der Frauen und ihrer Kinder berücksichtigt, ihre Ressourcen einbezieht und die sozialräumlichen Herausforderungen und Besonderheiten des Kreises Nordfriesland aufnimmt“, so der Kreis.

Zuschlag für zwei Jahre

Interessierte Institutionen und Vereine haben bis zum 30. September 2021 die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Konzept für die Trägerschaft und den Betrieb der Frauenschutzwohnungen im Kreis Nordfriesland zu bewerben. Aus den eingereichten Bewerbungen wählt ein Bewertungsgremium ein Konzept aus, das den Zuschlag für zwei Jahre, befristet bis zum 31.Dezember 2023, erhält. Die Laufzeit für den Betrieb der Frauenschutzwohnungen beginnt zum 1. Januar 2022.

 

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