Beschlussentwurf zum Bund-Länder-Gipfel

Lockdown-Verlängerung, erste Lockerungen und Ausnahmeregel

Lockdown-Verlängerung, erste Lockerungen und Ausnahmeregel

Lockdown-Verlängerung, erste Lockerungen und Ausnahmeregel

Daniel Benedict/shz.de
Berlin
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Was entscheiden Merkel und die Länderchefs in Sachen Lockdown? Ein Beschlussentwurf gitb erste Aufschlüsse. Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL

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Ab Montag könnten Lockdown-Beschränkungen kippen. Das sieht ein Entwurf zum Bund-Länder-Gipfel vor.

Der Lockdown soll bis zum 28. März verlängert werden, das allerdings mit raschen Lockerungen und einer langfristigen Öffnungsperspektive. So sieht es ein Beschlussentwurf für den anstehenden Bund-Länder-Gipfel vor, der unserer Redaktion vorliegt. Hinter dem Papier sollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) stehen.

Gelockerte Kontaktbeschränkung

Sollte der Entwurf angenommen werden, dürften sich bereits ab dem 8. März wieder mehr Freunde, Verwandte und Bekannten treffen. Erlaubt wären dann Begegnungen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. In Gebieten mit einer Inzidenz unter 35 oder unter 50 ist – über die Zahl wird offenbar noch verhandelt – soll noch mehr möglich sein. Verschlechtert sich der Wert, würden die Lockerungen wieder kassiert. Je nach Infektionsgeschehen ist aber auch eine Erweiterung auf drei Haushalte und maximal zehn Personen über 14 Jahren möglich.

Was ist für den Handel geplant?

Für den Einzelhandel soll der Entwurf die bundesweit einheitliche Öffnung von Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten vorsehen, bei einer begrenzten Zahl von Kunden und weitergehenden Hygienekonzepten. Körpernahe Dienstleistungen sowie und Fahr- und Flugschulen sollen ebenfalls wieder öffnen dürfen. Hier setzt das Papier auf Schnell- und Selbsttests. Einzelentscheidungen der Länder, die teilweise schon jetzt größere Erleichterungen eingeführt haben, werden dabei "legalisiert".

Kostenlose Schnelltests

Mitarbeiter aus Kitas und Schulen sollen bis Anfang April mindestens ein bis zwei kostenlose Schnelltests pro Präsenzwoche durchführen können. Auch für Unternehmen soll die Pflicht gelten, Mitarbeiter im Präsensdienst bis zu zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anzubieten.

Weitere Lockerungen in zwei Wellen

Auch langfristige Öffnungsperspektiven sieht der Entwurf vor. Sie werden weiterhin an die Infektionszahlen geknüpft . Eine zweite Öffnungswelle ist demnach für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 vorgesehen. Hier soll der gesamte Einzelhandel wieder öffnen dürfen – mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Grenzwert, soll der Handel zumindest im „Click and meet“-System geöffnet bleiben. Dabei dürfen Kunden nach vorheriger Terminbuchung im Geschäft einkaufen. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürften ebenfalls wieder Besucher empfangen. Auch Sport soll wieder möglich sein, mit bis zu zehn Personen im Außenbereich.

Eine dritte Öffnungswelle greift in Ländern, in denen die Inzidenz 14 Tage lang stabil unter 35 bleibt. Dort sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos wieder öffnen und der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie der Kontaktsport im Außenbereich möglich sein.

Oster-Ausnahme im Lockdown

Eine Ausnahmeregelung sieht das Papier für die Osterfeiertage vor: Anders als im letzten Jahr sollen Verwandtenbesuche diesmal möglich sein. Vom 2. April bis zum 5. April 2021 sollen die Länder – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen, zuzüglich Kindern bis 14 Jahre. Die Ausnahme gilt dabei nur für Personen aus dem engsten Familienkreis, also für Ehegatten, Lebenspartner sowie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. Wie zur Weihnachtszeit appellieren Bund und Länder dabei, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche) und von den Corona-Testangeboten Gebrauch zu machen.

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