Corona-Maßnahmen

Diese Regeln gelten ab Montag in Schleswig-Holstein

Diese Regeln gelten ab Montag in Schleswig-Holstein

Diese Regeln gelten ab Montag in Schleswig-Holstein

Dieter Schulz/shz.de
Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Sollen eingedämmt werden: Corona-Viren. Foto: Science Photo Library

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Die Landesregierung hat die Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein vom 19. bis 25. April festgelegt.

Die Landesregierung hat gestern die Corona-Regeln für die kommende Woche festgelegt. Die einzelnen Öffnungs oder Verschärfungenschritte werden derzeit bei Inzidenzen unter 100 im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 19. April bis einschließlich 25. April.

Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Rendsburg-Eckernförde Hier ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben. Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Dithmarschen, Ostholstein, Flensburg, Lübeck, Kiel, Steinburg, Stormarn und Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) Hier dürfen Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben. Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Nur Pinneberg: auf Basis der Lageeinschätzung des Kreises eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Kreise Segeberg und Herzogtum Lauenburg Hier gilt weiterhin die „Notbremse“, es bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Die Außengastronomie kann nicht öffnen. Die Kitas, Krippen und Horte in diesen beiden Kreisen bieten nur Notbetreuung an.

Weitere Regeln für Segeberg und Herzogtum Lauenburg im Rahmen der „Notbremse“:

• Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;

• Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege.

Sport ist nur wie folgt zulässig: Allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person; außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters. Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich. Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt und Hundeausbildung ist nur für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Neumünster Für die Stadt wird angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens heute, ob die „Notbremse“ weiter greifen soll. In diesem Fall würden weiterhin dieselben Regelungen gelten wie in den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg. Falls Neumünster die „Notbremse“ aufheben kann, gelten ab Montag dieselben Bedingungen wie im Kreis Pinneberg.

Mehr lesen