Corona-Maßnahmen

Impfdrängler vermeiden: Was, wenn Impfdosen übrig sind?

Impfdrängler vermeiden: Was, wenn Impfdosen übrig sind?

Impfdrängler vermeiden: Was, wenn Impfdosen übrig sind?

Jonna Marlin Lausen/shz.de
Nordfriesland
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Im Impfzentrum Nordfriesland werden alle Impfdosen aufgebraucht. Foto: Christian Charisius

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Wenn jemand den Impftermin spontan absagt, muss jemand Neues her. Wie geht der Kreis da vor? Wir haben nachgefragt.

Die Vergabe von Impfterminen gestaltet sich schwieriger als gedacht. Der Andrang ist groß, die Hotline glüht, wenn neue Termine vergeben werden. Wer durchkommt, kann sich glücklich schätzen und sich auf den Weg zum nächstgelegenen Impfzentrum machen. Doch was passiert, wenn ein Impftermin spontan abgesagt wird? Wohin mit dem aufgetauten Biontech-Impfstoff?

Impfdrängler in der Kritik

Hie und da kam auf diesem Wege der ein oder andere nicht priorisierte Mensch bereits zu einer Impfung. Das führt immer wieder zu Kritik, auch wurde die Staatsanwaltschaft in einigen Fällen schon eingeschaltet. Damit die Impfreihenfolge strikt eingehalten wird, droht sogenannten Impf-Vordränglern wohlmöglich bald ein hohes Bußgeld.

Das Impfzentrum hat sich eine Liste von Institutionen angelegt, deren Mitarbeiter impfberechtigt sind und kurzfristig anreisen können, zum Beispiel Rettungsdienst oder Hauspflegedienste.

Hans-Martin Slopianka, Pressesprecher Kreis Nordfriesland

Rest-Impfdosen auch für das Klinikum NF

Damit beim Impfen eben nicht gedrängelt wird, gibt es für alle Rest-Impfdosen klare Regeln, wie der Kreis Nordfriesland auf Nachfrage mitteilt. „Das Impfzentrum hat sich eine Liste von Institutionen angelegt, deren Mitarbeiter impfberechtigt sind und kurzfristig anreisen können, zum Beispiel Rettungsdienst oder Hauspflegedienste“, erklärt Hans-Martin Slopianka.

„Auch das Klinikum NF erhält von uns übriggebliebenen Impfstoff; die Impfung wird dann dort von den eigenen Ärzten vorgenommen“, so der Kreissprecher weiter. Bisher sei jede Impfdosis auch verimpft worden.

Auf diese Weise kommen dann auch mal Personen, die nicht der ersten Prioritätsgruppe angehören, zu einer Impfung: „Sind Personen in der Priorität eins nicht erreichbar, gehen wir in die Priorität zwei, eine weitergehende Abweichung ist bisher nicht notwendig gewesen.“

Außendienst teilweise geimpft

Und wie sieht es im Gesundheitsamt des Kreises aus? „Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gehen Verwaltungstätigkeiten nach, zum Beispiel in der Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Dabei haben sie keinen Kontakt zu möglicherweise Infizierten und kommen deshalb auch nicht für eine Impfung in Betracht“, sagt Slopianka.

Einige wenige jedoch, die öfter im Außendienst seien und dabei auch regelmäßig in Kliniken und Pflegeheime gehen, seien geimpft worden, „ebenso die Kolleginnen und Kollegen, die die PCR-Tests durchführen. Allerdings sieht es für die Beschäftigten im Gesundheitsdienst gut aus: Sie zählen zur Prioritätsgruppe zwei, die sich ab kommenden Dienstag ( 9. März) impfen lassen kann (siehe Infokasten).

Termin abgesagt, was jetzt?

Bleibt nur noch die Frage, was aus den Personen wird, die ihren Termin abgesagt haben, müssen die sich wieder hinten anstellen?

Wer aus triftigem Grund rechtzeitig absage, der bekomme einen neuen Termin. Wer einfach nicht auftaucht, müsse sich einen neuen Termin über die Hotline besorgen. „Wir appellieren an alle, denen etwas dazwischenkommt, rechtzeitig bei der Termin-Hotline abzusagen (nicht im Impfzentrum, denn dieses hat keinen Zugriff auf die Terminverwaltung), damit wir den Termin anderen Impfberechtigten anbieten können. Das System sieht vor, den ersten und zweiten Impftermin stets zusammen zu vergeben. Hiervon kann nur bei triftigen Gründen abgewichen werden.“

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