Flensburger Bahnhofswald

BUND hinterfragt Rechtmäßigkeit der Fällgenehmigungen

BUND hinterfragt Rechtmäßigkeit der Fällgenehmigungen

BUND hinterfragt Rechtmäßigkeit der Fällgenehmigungen

Flensburger Tageblatt/shz.de
Flensburg
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Auf dem Gelände am Bahnhofswald soll jetzt das Hotel entstehen. Foto: Michael Staudt

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Die Naturschützer kritisieren die Stadt: Die Genehmigung, Bäume zu fällen, hätte nicht erteilt werden dürfen.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND-SH) und der Stadt Flensburg bezüglich des geplanten Hotelneubaus am Bahnhof gehen in eine neue Runde. Das teilte der BUND mit. In einem anwaltlichen Schreiben an die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange und die Immobilien-Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz weist der BUND darauf hin, dass die Erteilung der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel und die damit verbundene Fällung der Bäume aus seiner Sicht nicht rechtmäßig erfolgte.

In mehreren Pressemeldungen wurde seitens der Stadt und der Investoren betont, dass alle Genehmigungen zur Fällung der Bäume vorlagen. Es wurde laut Stadt von den Investoren eine Befreiung von der Auflage aus der Baugenehmigung beantragt, die das Fällen bis Ende Januar beschränkt hatte.

„Es mag ja sein, dass die Investoren die Genehmigungen von der Stadt erhalten haben, die Frage ist aber, ob diese rechtmäßig waren?“ hinterfragt Carl-Heinz Christiansen vom BUND-Landesvorstand die Situation. Die Stadt Flensburg bestätigt den Eingang des Schreibens und weist darauf hin, dass eine Prüfung erfolgt.

Rodung erst kurz vor dem Bau erlaubt

Der BUND-SH hat im November gegen die Waldumwandlungsgenehmigung Widerspruch eingelegt. Da sich die Umwandlungsgenehmigung aber auch auf das Hotel bezieht und der Widerspruch noch nicht entschieden wurde, besteht aus Sicht der Naturschützer seine aufschiebende Wirkung fort.

„Die Zitate in der Presse von Vertretern der Stadt erwecken den Eindruck, dass dies nicht überall präsent ist“, so heißt es im Anwaltsschreiben. Weiter wird dort ausgeführt, „(…) dass die Waldfläche erst unmittelbar vor der Verwirklichung der anderen Nutzung abgeholzt und gerodet werden darf. Dies setzt voraus, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung für die beiden Bauvorhaben (also Hotel und Parkhaus) vorliegt. Eine Baugenehmigung liegt bisher jedoch nur für das Hotel vor. Sie ist zudem nicht rechtskräftig.“

Die Stadt Flensburg verweist hingegen darauf, dass für den Bau des Hotels keine Umwandlung des Waldes vonnöten sei. Sie muss jetzt auf den Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung reagieren.

„Wir erkennen seitens der Stadt eine unangebrachte Verzögerungs- und Verhinderungstaktik“, so der BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers, „denn die Unterlagen zur Baugenehmigung wurden unserem Anwaltsbüro erst nach mehrmaliger Aufforderung und dann unvollständig übermittelt“.

BUND: Fledermaus-Bäume gefällt

Laut BUND wurde erst nach Herausgabe der Baugenehmigung ersichtlich, dass die Vorlage eines Gutachtens zum Nachweis des Erhalts einer Quelle und der Hangfestigkeit gefordert wird. Dieses hydrogeologische Gutachten soll laut den Investoren erst jetzt in Auftrag gegeben werden.

„Da durch das Abholzen der Bäume bereits Tatsachen geschaffen wurden, gehen sie wohl von einem für sie positiven Ergebnis des Gutachtens aus. Das Gutachten erhält dadurch bereits jetzt den Beigeschmack eines Gefälligkeitsgutachtens“, stellt Christiansen fest.

Die Fällarbeiten am besetzten Bahnhofswald wurden offenbar ohne Wissen der Stadt gestartet und lösten tagelange Tumulte in der Stadt aus.

Auch das Fällen der sogenannten Habitatbäume Ende Februar zum Schutz der Fledermäuse erfolgte nach Sicht des BUND unrechtmäßig. Denn gemäß artenschutzrechtlicher Auflage hätten vor deren Fällung Ersatzquartiere geschaffen werden müssen, was nicht geschehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg hätte also nicht erteilt werden dürfen.

Stadtsprecher Clemens Teschendorf verweist darauf, dass die Bäume zuvor geprüft worden seien. Es habe nur ein Baum, der gefällt werden sollte, Habitat-Charakter. Dieser Baum stehe noch.

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