Dosenpfand
Deutsche Umwelthilfe verklagt den Kreis Schleswig-Flensburg
Deutsche Umwelthilfe verklagt den Kreis Schleswig-Flensburg
Deutsche Umwelthilfe verklagt den Kreis Schleswig-Flensburg
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Der Kreis verstoße gegen das Verpackungsgesetz und solle den pfandfreien Dosenverkauf in Grenzshops stoppen, so die DUH.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht in Schleswig Klage gegen den Kreis Schleswig-Flensburg eingereicht. Sie kritisiert den Verkauf von pfandfreien Dosen in den Grenzshops der deutsch-dänischen Grenze und fordert den Stopp der Pfandfreiheit.
Sie beruft sich dabei auf das Verpackungsgesetz, das besagt, dass Getränkedosen nur bepfandet an Privatpersonen verkauft werden darf. Das gelte auch für den Verkauf von Dosen an Personen, die diese anschließend mit ins Ausland nehmen.
„Dänische Umweltschutzgruppen sammeln in der Grenzregion regelmäßig zehntausende pfandfreier Dosen aus der Umwelt“, heißt es in einer Pressemitteilung der DUH von Montagvormittag. Drei Monate zuvor, am 12. Januar dieses Jahres, hatte die DUH den Landkreis bereits dazu aufgefordert, gegen die Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten. Da seitdem nichts passiert sei außer dass der Landkreis zu der Aufforderung mitteilte, dass er auf eine Antwort des Umweltministeriums warte, hat die DHU jetzt Untätigkeitsklage erhoben.
Verein droht gerichtlich vorzugehen
Der Verein droht damit, gegen weitere Landkreise beziehungensweise kreisfreie Städte in der Grenzregion – sprich Nordfriesland und Flensburg – gerichtlich vorzugehen, duldeten diese den pfandfreien Dosenverkauf weiterhin.
Die Folge ist, dass weite Teile der Landschaft im deutsch-dänischen Grenzgebiet mit Dosenschrott zugemüllt werden.
Barbara Metz, stellvertretende Geschäftsführerin DUH
Deutsche Grenzshops verkaufen laut DUH jährlich rund 650 Millionen Getränkedosen an skandinavische Verbraucherinnen und Verbraucher, ohne darauf ein Pfand zu erheben. „Die Folge ist, dass weite Teile der Landschaft im deutsch-dänischen Grenzgebiet mit Dosenschrott zugemüllt werden“, teilt Barbara Metz, Stellvertretende Geschäftsführerin der DUH mit.
Eingang der Klage noch nicht bestätigt
Wie der NDR am Montagabend berichtet, konnte der Eingang einer entsprechenden Klage bis dato nicht vom Verwaltungsgericht bestätigt werden. Es sei möglich, dass sich das Schreiben noch auf dem Postweg befand.